ZV - Rödental - Generalsanierung KiTa St. Marien Einberg - Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/001231
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Rödental - Generalsanierung KiTa St. Marien Einberg - Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung
Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 HOAI)
Maschinentechnik
96472 Rödental
Ingenieurleistungen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021
Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (98 % der Grundleistungen)
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI)
Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI)
Stufe 3 (LPH 5-7 HOAI)
Stufe 4 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone II in jeder Anlagengruppe
Anlagengruppen 1, 2, 3 (Maschinentechnik)
Die bestehende Kindertagesstätte St. Marien entspricht im aktuellen Zustand nicht den funktionellen und energetischen Anforderungen. Folgende Maßnahmen werden vorrangig erforderlich:
Funktional:
- Ruheraum für Gruppe 2 (Krippengruppe)
- Für die Gruppen 2 und 4 müssen 4 WCs vorhanden sein
- Sanitärraum für Gruppe 3
- Personal WCs entsprechend Anzahl Mitarbeiter herstellen
- Umkleideraum für Personal
- Personalraum und Teeküche zu klein
- Barrierefreies WC ist nicht vorhanden
- Barrierefreiheit in Besucher und Benutzerbereichen ist nicht gegeben
- Werk-/Therapieraum für Gruppe 2 fehlt
Energetisch:
- Austausch der Fenster
- Dämmung Dach
- Dämmung Fassade
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von Lüftungsgeräten
Die hierfür erforderliche Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgte durch das Architekturbüro Göhring aus Coburg. Die erarbeiteten Unterlagen sind Teil der Vergabeunterlagen.
Als möglicher Beginn für die bauliche Umsetzung ist September 2024 angedacht. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant, sodass im April 2026 ein Nutzungsbeginn erfolgen kann.
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1)
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2) sowie LPH 5-7 HOAI (Stufe 3) und LPH 8-9 HOAI (Stufe 4).
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1)
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2) sowie LPH 5-7 HOAI (Stufe 3) und LPH 8-9 HOAI (Stufe 4).
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen Auftraggebers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HAV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Elektrotechnik
96472 Rödental
Ingenieurleistungen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021
Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (98 % der Grundleistungen)
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI)
Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI)
Stufe 3 (LPH 5-7 HOAI)
Stufe 4 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone II in jeder Anlagengruppe
Anlagengruppen 4, 5, 7 (Elektrotechnik)
Die bestehende Kindertagesstätte St. Marien entspricht im aktuellen Zustand nicht den funktionellen und energetischen Anforderungen. Folgende Maßnahmen werden vorrangig erforderlich:
Funktional:
- Ruheraum für Gruppe 2 (Krippengruppe)
- Für die Gruppen 2 und 4 müssen 4 WCs vorhanden sein
- Sanitärraum für Gruppe 3
- Personal WCs entsprechend Anzahl Mitarbeiter herstellen
- Umkleideraum für Personal
- Personalraum und Teeküche zu klein
- Barrierefreies WC ist nicht vorhanden
- Barrierefreiheit in Besucher und Benutzerbereichen ist nicht gegeben
- Werk-/Therapieraum für Gruppe 2 fehlt
Energetisch:
- Austausch der Fenster
- Dämmung Dach
- Dämmung Fassade
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von Lüftungsgeräten
Die hierfür erforderliche Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgte durch das Architekturbüro Göhring aus Coburg. Die erarbeiteten Unterlagen sind Teil der Vergabeunterlagen.
Als möglicher Beginn für die bauliche Umsetzung ist September 2024 angedacht. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant, sodass im April 2026 ein Nutzungsbeginn erfolgen kann.
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1)
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2) sowie LPH 5-7 HOAI (Stufe 3) und LPH 8-9 HOAI (Stufe 4).
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1)
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2) sowie LPH 5-7 HOAI (Stufe 3) und LPH 8-9 HOAI (Stufe 4).
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen Auftraggebers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HAV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Mindestanforderung:
Los 1: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in" nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieur-, Heizungs-, Klima-, Gebäude- oder Ver- und Entsorgungstechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master und Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer)
Los 2: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in" nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieur-, Energie-, Telekommunikations-, Gebäude oder Elektro- und Lichttechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master und Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer)
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-9 HOAI im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):
Los 1 und Los 2: Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV):
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Hauptsitz des Bewerbers inkl. Niederlassungen)
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2013).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2013 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen mit mindestens den LPH 1-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-4 HOAI + Referenz B: LPH 5-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild über die Planung und bauliche Umsetzung (Neubau oder Sanierung) von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen (vorzugsweise Kindertagesstätten) und mit Kosten der KG 300 und KG 400 von insgesamt mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Los 1: Zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen im zu vergebenden Leistungsbild
Los 2: Zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen im zu vergebenden Leistungsbild
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind die in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/