Generalsanierung des Bürgerspitals in Kronach, Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 5
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Georg Kreul, Technische Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 926197272
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kronach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung des Bürgerspitals in Kronach, Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Stadt Kronach plant die Generalsanierung des Bürgerspitals Kronach.
Die Stadt Kronach möchte das im Eigentum der Spitalstiftung befindliche, seit mehreren Jahren leerstehende Gebäude des Bürgerspitals revitalisieren. Das gesamte Areal (Spitalstraße 9) liegt im Bereich des Altstadt-Ensembles der Stadt Kronach und im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.
Das Spitalgebäude und der ehem. Krankenhausbau, Spitalstraße 9, sind ein Baudenkmal (D-4-76-145-234) und zeichnen sich durch eine recht kleinteilige, denkmalgeschützte Raumstruktur aus.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden bereits grundsätzliche Nutzungsoptionen für das Ensemble untersucht. Abschließend hat sich die Stadt Kronach für eine Wohnnutzung entscheiden.
Es liegen erste Grundsatzüberlegungen und ein Nutzungskonzept vor.
Das aktuelle Nutzungskonzept sieht eine gemischte Nutzung des Anwesens mit sozialen Einrichtungen (Gemeinbedarf), Büro- und Wohnnutzung vor.
Ebenso sollen Stiftungszwecke bei dem gesamten Vorhaben berücksichtigt werden.
Besonders Wert gelegt wird auf:
- Energetische Gebäudesanierung und nachhaltige Umsetzung der stadtbildprägenden Bausubstanz
- Besondere Belange des Denkmalschutzes und –pflege
- zeitgemäße Wohnungszuschnitte, barrierefreie, behinderten- und seniorengerechtes Wohnen
- Abstimmung der Planungen mit denen des Kühnlenzhof-Areals (Lucas-Cranach-Campus)
- wirtschaftliche und nachhaltige Bauweise, Materialien / niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung werden vorläufig auf ca. 7,2 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die Regierung von Oberfranken hat für das Bauvorhaben bereits Fördermittel in Aussicht gestellt.
Terminvorschau:
Start umgehend nach Abschluss VgV,
Planungsphase 2023,
Genehmigung Bau- und Förderantrag bis 04/2024
Bauausführung ab 01/2025, geplante Bauzeit: 2 Jahre
Ausführung in 3 Bauabschnitten
Gesamtfertigstellung / Inbetriebnahme bis 2027
Kronach
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Zielfindungsphase nach BGB. Die Planungs- und Überwachungsziele (Quantität, Qualität, Gestaltung, Funktion, Konstruktion und Baukosten) werden in der Zielfindungsphase in gemeinsamer Abstimmung des Architekten und AG erarbeitet.
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen); Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förderzusage und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Es liegt ein erstes Nutzungskonzept der Stadt Kronach vor, welches die Grundlage der Planung bildet.
Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB noch nicht abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer erst mit Einladung in Stufe 2.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die in der Auftragsbekanntmachung unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung des Bürgerspitals in Kronach, Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift: Kühnlenzhof 4
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 926160860
Internet-Adresse: https://spindler-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland