Hitachi Block-Storage-System mit Active/ Active Controller-Architektur (VSP G350) und SAN-Switche für das Klinikum St. Elisabeth Straubing Referenznummer der Bekanntmachung: O017-23-004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: St.-Elisabeth-Str. 23
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-straubing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hitachi Block-Storage-System mit Active/ Active Controller-Architektur (VSP G350) und SAN-Switche für das Klinikum St. Elisabeth Straubing
Beschaffung von Hitachi Block-Storage-System mit Active/ Active Controller-Architektur (VSP G350) und SAN-Switche für das Klinikum St. Elisabeth Straubing
Klinikum St. Elisabeth Straubing GmbH St.-Elisabeth-Str. 23 94315 Straubing
Die Auftraggeberin beabsichtigt mit dieser Ausschreibung
- ein Hitachi Block-Storage-System mit Active/Active Controller-Architektur (VSP G350) inkl. dazugehörigen Kaltgerätekabeln C13-C14
- vier SAN-Switche mind. 48 Ports x 32/64 Gbps inkl. dazugehörigen Kaltgerätekabeln C13-C14
- 16 SSD 3.8TB für das bereits im Einsatz befindliche Hitachi Block-Storage-System (VSP G350) sowie
- ein Quorum Device inkl. Gerätekabel mit Schuko-Stecker
zu beschaffen.
Damit möchte sie ihr Netzwerk aus Storage-Geräten (Storage Area Network (SAN)) modernisieren und erweitern, um somit die Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit der Systeme zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den Anforderungen finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 04a_Leistungsbeschreibung).
Verlängerungsoptionen der Supportleistungen gem. Ziffer 2.1.8 und Ziffer 2.2.3 der Leistungsbeschreibung um zwei weitere Jahre nach Ablauf der dreijährigen Grundlaufzeit.
Verlängerungsoptionen der Supportleistungen gem. Ziffer 2.1.8 und Ziffer 2.2.3 der Leistungsbeschreibung um zwei weitere Jahre nach Ablauf der dreijährigen Grundlaufzeit.
Es handelt sich um das Programm "Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 123 und 124 GWB vorzulegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges:
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges vorzulegen.
Das Nichtvorliegen eines Russlandbezuges ist eine Mindestanforderung.
1. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durch die Zusammenarbeit mit dem Block Storage-Hersteller des angebotenen Produkts:
Der Bieter versichert durch Eigenerklärung, dass er durchschnittlich über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr einen Umsatz von mindestens EUR 550.000 netto in Zusammenarbeit mit dem Block Storage-Hersteller des hier angebotenen Produkts erzielt hat.
zu 1.: Die Eigenerklärung des Bieters, dass er durchschnittlich über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr einen Umsatz von mindestens EUR 550.000 netto in Zusammenarbeit mit dem Block Storage-Hersteller des hier angebotenen Produkts erzielt hat, ist eine Mindestanforderung.
1. Zertifizierung nach ISO 27001:2013:
Das Unternehmen des Bieters verfügt über eine aktuelle Zertifizierung nach ISO 27001:2013. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogenen Unternehmen (d. h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuelle Zertifizierung.
2. Unternehmensreferenzen:
Der Bieter hat mit mindestens drei Referenzen seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Support von Storage-Systemen mit Active/Active Controller-Architektur inklusive Betriebssystemsoftware sowie SAN-Switche inklusive Betriebssystemsoftware anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Leistungen nachzuweisen.
Für jede vorgelegte Referenz muss kumulativ gelten:
Der Leistungsgegenstand der Referenz beinhaltet alle notwendigen Maßnahmen für die Ausstattung eines hochverfügbaren ("Cluster") Storage-Systems eines Krankenhausbetriebes inklusive Support.
3. Projektteam:
Die Bieter müssen für den Auftrag einen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter namentlich benennen, die im Falle der Auftragsausführung die Leistungen als Projektleiter und stellvertretender Projektleiter erbringen, und für diese jeweils einen Lebenslauf einreichen.
Der Projektleiter und sein Stellvertreter müssen jeweils über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung sowie über eine Projektmanagement-Zertifizierung nach IPMA Level B oder eine gleichwertige Zertifizierung im Bereich Projektmanagement, wie z.B. PMI oder PRINCE2 Practitioner, verfügen.
Die Bieter haben einen Nachweis über die Zertifizierungen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Angebot einzureichen.
4. Nachweis über Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV:
Der Bieter muss nachweisen, dass mindestens ein Mitarbeiter in seinem Unternehmen über eine vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ausgestellte Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) verfügt. Der Bieter hat hierzu den Namen seines Mitarbeiters anzugeben und den Nachweis mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
5. Techniker mit dem höchsten Zertifizierungslevel des Block Storage-Herstellers des angebotenen Produkts:
Der Bieter weist nach, dass er für die Auftragsausführung über mindestens 2 Techniker verfügt, die das höchste Zertifizierungslevel des Block Storage-Herstellers des von ihm angebotenen Produkts haben und jeweils über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.
6. Höchste Partnerzertifizierung bei dem Block Storage-Hersteller des angebotenen Produkts:
Der Bieter weist nach, dass er über die höchste Partnerzertifizierung des Block Storage-Herstellers des hier angebotenen Produkts verfügt.
Zusätzliche Eignungskriterien nur bei Angebot eines Servers als Quorum:
7. Techniker mit dem höchsten Zertifizierungslevel des Server-Herstellers des als Quorum angebotenen Produkts:
Der Bieter weist nach, dass er für die Auftragsausführung über mindestens 2 Techniker verfügt, die das höchste Zertifizierungslevel des Server-Herstellers des von ihm als Quorum angebotenen Produkts haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.
8. Höchste Partnerzertifizierung bei dem Server-Hersteller des als Quorum angebotenen Produkts:
Der Bieter weist nach, dass er über die höchste Partnerzertifizierung des Server-Herstellers des von ihm als Quorum angebotenen Produkts verfügt.
zu 1.: Der Nachweis einer aktuellen Zertifizierung nach ISO 27001:2013 für das Unternehmen des Bieters ist eine Mindestanforderung.
zu 2.: Der Nachweis von drei Unternehmensreferenzen ist eine Mindestanforderung.
zu 3.: Die Erfüllung der Anforderungen an den Projektleiter und seinen Stellvertreter sind Mindestanforderungen.
zu 4.: Der Nachweis über die Berechtigung eines Mitarbeiters nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV ist eine Mindestanforderung.
zu 5.: Der Nachweis über die geforderte Zertifizierung für mindestens zwei Techniker ist eine Mindestanforderung.
zu 6.: Der Nachweis über die geforderte Partnerzertifizierung ist eine Mindestanforderung.
zu 7.: Der Nachweis über die geforderte Zertifizierung für mindestens zwei Techniker ist eine Mindestanforderung.
zu 8.: Der Nachweis über die geforderte Partnerzertifizierung ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs
Zum Nachweis, dass der Bieter, jedes Mitglieder einer Bietergemeinschaft und jedes andere Unternehmen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bietern, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen eine Erklärung zu Russland-Sanktionen verlangt (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
9.1 Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere, soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
9.2 Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an den Auftraggeber übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllende Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools).
9.3 Fragen / Hinweise der Bieter Fragen / Hinweise u. ä. der Bieter zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziffer 9.1 und 9.2 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "09_Formblatt Bieterfragen" zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 28. August 2023 vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bieter ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Im Übrigen gilt Ziffer 1 der Bewerbungsbedingungen.
9.4 Weitere Vorgaben und Regelungen für das Angebot
a) Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Abgegebene Angebote können nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr zurückgezogen werden. b) Die Unterzeichnung des Angebotsschreibens - grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bieters, die er mit seinem Angebot einreicht. c) Soweit der Auftraggeber im Vergabeverfahren Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, werden diese über das "09_Formblatt Bieterfragen" vorgenommen und gelten in ihrer letztgültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für solche Änderungen / Ergänzungen, die Vertragsbestandteile betreffen; das "09_Formblatt Bieterfragen" wird daher in der jeweils letztgültigen vom Auftraggeber im Vergabeverfahren bereitgestellten Fassung ebenfalls Vertragsbestandteil (vgl. B) dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes i. V. m. Ziffer 5 des Dokuments "03_Angebotsschreiben". d) Für die Erstellung und Einreichung von Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung. e) Die eingereichten Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z.B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Angeboten oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (vgl. hierzu insbesondere A bis D) sowie Ziffer 3.1 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und die Auflistung der Anlagen im "03_Angebotsschreiben".
9.5 Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen das Formblatt "05_Erklaerung Bieter- u. Arbeitsgemeinschaft" zur Verfügung gestellt. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Formblätter "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden" und "08b_Erklaerung zur Eignung" von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
9.6 Andere Unternehmen / Dritte
Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bieter und Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Angebotsabgabe mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Angebotsabgabe - jedenfalls aber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers - zu benennen.
Soweit Bieter oder Bietergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bieters/der jeweiligen Bietergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben der Bieter/die Bietergemeinschaft dies in ihrem Angebot zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Angebotsabgabe für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter ("07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen", "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden", "08b_Erklaerung zur Eignung") auszufüllen und einzureichen. Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen die Formblätter "06_Erklaerung zum Einsatz anderer Unternehmen" und "07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen" zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY15D1K2G1
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB und führt dieses Vergabeverfahren aufgrund von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen als europaweites Verfahren aus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer damit nicht statthaft ist, gibt aber aus Gründen der Vollständigkeit vorsorglich die etwaig örtlich zuständige Vergabekammer an: Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers können bei der Vergabekammer Südbayern erlangt werden.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/