Ersatzbeschaffung Proxysystem Broadcom und Beschaffung Fortinet FortiGate Referenznummer der Bekanntmachung: 2023THA000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstraße 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hammerl, Tanja
E-Mail:
Telefon: +49 8999911578
Fax: +49 8999911510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Proxysystem Broadcom und Beschaffung Fortinet FortiGate
Los 1:
Ersatzbeschaffung der beim Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) für die bayerische Finanzverwaltung und für den Kunden Justiz eingesetzten Proxylösung des Herstellers Broadcom.
• 2 x Symantec S410-40 HW Platform inkl. Wartungs-/Servicevertrag der Systeme mit einer Laufzeit von 36 Monaten sowie einer Verlängerungsoption um jeweils 2 x 12 Monate
• Softwarepflege (Subscription) Laufzeit 36 Monate mit Verlängerungsoption um je 2 x 12 Monate
• 5 Personentage Unterstützung bei Inbetriebnahme und Grundkonfiguration der Systeme
Los 2:
Beschaffung von:
• 4 x FortiGate 3001F
• 4 x FortiGate FG-3001F 24x7 FortiCare Premium Support 5 Jahre
• 24 x FortiGate FN-TRAN-QSFP28-SR
• 10 x FortiGate FN-TRAN-SFP+SR
Ersatzbeschaffung Proxysystem Broadcom
Ersatzbeschaffung Proxysystem Broadcom
Beschaffung Fortinet FortiGate
Beschaffung Fortinet FortiGate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzbeschaffung Proxysystem Broadcom
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Fortinet FortiGate
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.