Implementierung einer Softwarelösung mit dazugehöriger Dienstleistung und Inbetriebnahme des AD Referenznummer der Bekanntmachung: 000107-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9113985708
Fax: +49 9113983141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung einer Softwarelösung mit dazugehöriger Dienstleistung und Inbetriebnahme des AD
Konzeptionierung des Active Directories in Verbindung mit der Implementierung einer Softwarelösung zur Verwaltung des Active Directories am Klinikum Nürnberg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Active Directory des Klinikum Nürnberg ist derzeit nicht nach einheitlichen Namenskonventionen und Berechtigungsstrukturen aufgebaut, was zu mangelnder Nachvollziehbarkeit und IT-Sicherheit führt.
Die Domäne des Klinikum Nürnbergs hat zu Auftragsbeginn einen Domain Functional Level von Server 2016 mit 3 Domain Controllern (2x Hardware, 1x Virtual Machine).
Die Anzahl der AD-User beträgt derzeit ca. 12500, AD-Gruppen ca. 4000, Clients ca. 600 und 450 Server.
Ebenso existieren aktuell ca. 150 Group Policies.
Ziel des Auftrages ist es, ein strukturiertes, dokumentiertes und den aktuellen Sicherheitsstandards, Best Practices und dem Identitätsmanagement-Konzept des Klinikum Nürnberg entsprechendes Active Direc-tory nach dem Stand der Technik zu konzeptionieren und umzusetzen. Zudem ist eine Softwarelösung zur administrativen Verwaltung anzubieten und zu implementieren. Die Softwarelösung muss die Nach-vollziehbarkeit von Berechtigungen und Aktionen der Administratoren gewährleisten. Dem Service Desk soll diese als Unterstützung und Erleichterung der Tätigkeiten im Bereich Anlage und Administration die-nen.
Die Anforderungen aus dem Identitätsmanagement des Klinikum Nürnberg sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) je Schadenereignis besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss pro Schadensfall uneingeschränkt erhalten sein. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) je Schadenereignis besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss pro Schadensfall uneingeschränkt erhalten sein. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Gefordert werden Eigenerklärungen zu drei (3) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen aus dem Bereich, „Konzeptionierung des Active Directories in Verbindung mit der Implementierung einer Softwarelösung zur Verwaltung des Active Directories“ seit 01.08.2020.
Der Bewerber/Bieter muss dabei sicherstellen, dass die geforderten Kriterien (Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers ggf. des jeweiligen Ansprechpartners) zu den Referenzen vollumfänglich in der Referenzbeschreibung enthalten sind und für den Auftraggeber eindeutig, transparent und nachvollziehbar strukturiert dargestellt sind.
Ferner muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, kein Schadensersatz geltend gemacht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind.
Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Min-destanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei beabsichtigter Zuschlagserteilung an den erstplatzierten Bieter/der erstplatzierten Bietergemeinschaft, die Kontaktdaten zu dessen/deren eingereichten Referenzen für eine Überprüfung einzufordern.
Gefordert werden Eigenerklärungen zu drei (3) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen aus dem Bereich, „Konzeptionierung des Active Directories in Verbindung mit der Implementierung einer Softwarelösung zur Verwaltung des Active Directories“ seit 01.08.2020.
Der Bewerber/Bieter muss dabei sicherstellen, dass die geforderten Kriterien (Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers ggf. des jeweiligen Ansprechpartners) zu den Referenzen vollumfänglich in der Referenzbeschreibung enthalten sind und für den Auftraggeber eindeutig, transparent und nachvollziehbar strukturiert dargestellt sind.
Ferner muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, kein Schadensersatz geltend gemacht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind.
Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Min-destanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei beabsichtigter Zuschlagserteilung an den erstplatzierten Bieter/der erstplatzierten Bietergemeinschaft, die Kontaktdaten zu dessen/deren eingereichten Referenzen für eine Überprüfung einzufordern.
- Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
- Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
- Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
- Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen.
- Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
- Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
- Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.