Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen - Fassadenarbeiten Pfosten-Riegel / BA 3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Döbler-Allee 3
Ort: Treuchtlingen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91757
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9141/902332
Fax: +49 9141/9027332
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wug.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen - Fassadenarbeiten Pfosten-Riegel / BA 3
Gesamtmaßn.:Neubau (Neubau Bauteil I) und Umstrukturierung (Neubau/Abbr. Bauteil II und Bauteil III)
der bisherigen Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen in mehreren Bauphasen bei laufendem Schulbetrieb.
Im Rahmen der Umstrukturierung werden unter dem Dach der integrierten und differenzierten Gesamtschule die drei Schultypen Mittelschule, Realschule und Gymnasium in einem Baukörper vereint und mit flexiblen Räumen und Lernbereichen ausgestattet.
Da die Baumaßn. während des laufenden Schulbetriebs stattfinden, sind mehrere Bauabschnitte vorgesehen:
— Vorlauf: Teilabbr. Bestandsgebäude „Mensa“ für Neubaumaßnahme BT I;
— 1.Bauphase: dreigeschossiger Neubau BT I Schule Fachklassen auf dem östlichen Grundstück:
— 2.Bauphase: Abbr. Bestandsfachkraftklassen;
— Neubau Sporthalle BT II;
— 3.Bauphase: Abbr. Bestandssporthalle;
— dreigeschossiger Neubau Schule BT III:
Klassen/Verwaltung Lehrerzimmer – Nachlauf: Abbruch Bestandsklassenzimmertrakt und Mittagsbetreuung-
Herstellung Freianlage
91757 Treuchtlingen
Pfosten Riegel Konstruktionen in Holz Alu im EG, 1OG und 2OG, in den Flächen von ca. 2700m2
mit den Einbauteilen von: Metallaußentüren, Fenstern, Opak Glaselemente, Blechfüllung
Schienen-/seilgeführter Alu-Lamellen-Außenraffstore im EG, 1OG & 2OG vpr P+R Fassade
Vorgehängte Alu Fassade mit Dämmung von ca. 330m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132aStPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug (§ 264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Für die unter A) genannten Punkte ist die entsprechende Eigenerklärung im Formblatt 124 ausreichend. B) Angabe zur Gewerbeanmeldung, zur Eintragung in die Handwerksrolle und Angabe zur Mitgliedschaft und ordnungsgemäßen Bezahlung der Beiträge bei der Berufsgenossenschaft. Die unter B) genannten Angaben sind mit Angebotsabgabe zunächst in Form der Eigenerklärungen
im Formblatt 124 zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind diese dann durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, sind die aufgeführten Punkte von jedem Mitglied zu erbringen.
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Bieter muss einen Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) für vergleichbare Leistungen vorweisen können. Für diesen Punkt ist die entsprechende Eigenerklärung im Formblatt 124 ausreichend.
Angabe zu Arbeitskräften:
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Hierfür ist zunächst die entsprechende Eigenerklärung im Formblatt 124 ausreichend. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal anzugeben.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Hierfür ist die Eigenerklärung im Formblatt 124 ausreichend. Sofern erklärt wird dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde ist dieser auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, sind die aufgeführten Punkte von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die genannten Anforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Angabe von mindestens 3 Referenzen über in den letzten 5 Jahren fertig gestellte vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind jeweils Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen. Bei Angebotsabgabe genügt hierfür die Eigenerklärung im Formblatt 124, auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle sind dann die genannten Angaben zu erbringen.
Als vergleichbar werden realisierte Aufträge im Bereich Fassadenarbeiten Pfosten-Riegel angesehen, die mindestens folgenden Umfang aufweisen: Pfosten Riegel Konstruktionen in Holz Alu für eine Fläche von 1200m² mit Türelementen, Glas- & Blechfüllungen
einschl. Schienen-/seilgeführter Alu-Lamellen-Außenraffstore für eine Fläche von 1200m².
Sicherheit für Vertragserfüllung 5 % der Bruttoauftragssumme (ohne Nachträge), sofern diese mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme; weitere Regelungen s. Vergabeunterlagen;
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gem. VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaft (ARGE) mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie gesamtschuldnerische Haftung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Zimmer: E 0.03, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
Bieter und Bietervertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens sechs Tage vor Submission gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Die Unterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattform Subreport zum Download bereitgestellt, Link siehe I.3).
Bei Fragen zur Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) oder an die Mitarbeiter*innen von der Vergabeplattform Subreport, Tel. +49 (0) 221-98 578-0. Die Bieter haben sich selbständig bis zum Submissionstermin über Änderungen an den Vergabeunterlagen und dort eingestellte Antworten auf Bieterfragen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist für den Download der Vergabeunterlagen nicht erforderlich. Eine Registrierung wird jedoch empfohlen, da registrierte Bieter aktiv über Änderungen an der Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen informiert werden.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.