Zwischenlagerung, Transport, Entsorgung von Aushubmaterial und Straßenaufbruch Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SBA-230809-003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Dienstleistungen, Stefanie Baum
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4870
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwischenlagerung, Transport, Entsorgung von Aushubmaterial und Straßenaufbruch
Es werden Leistungen über die Verwertung von anfallenden Aushubmaterialien aus baulichen Maßnahmen im Bereich Versorgungsnetze (Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation) der Stadtwerke München GmbH im Stadtgebiet München und angrenzenden Landkreisen in 2 Losen ausgeschrieben.
Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung von Aushubmaterial
Stadtgebiet München und angrenzende Landkreise
Es werden Leistungen über die Verwertung von anfallenden Aushubmaterialien aus baulichen Maßnahmen im Bereich Versorgungsnetze (Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation) der Stadtwerke München GmbH im Stadtgebiet München und angrenzenden Landkreisen in 2 Losen ausgeschrieben.
Los 1: Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung von Aushubmaterial
Im Zuge der o.g. Baumaßnahmen fällt Aushubmaterial an, das je nach Herkunft mit unterschiedlichen Schadstoffen belastet sein kann bzw. aufgrund seiner bodenmechanischen Eigenschaften vor Ort nicht mehr eingebaut werden kann. Das Material ist daher nach der Durchführung der Deklarationsanalyse ab Baustelle, der Lagerfläche der Baufirma zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung zuzuführen.
Sofern Aushubmaterial nicht auf der Baustelle oder einer Lagerfläche der Baufirma bis zur Entsorgung gelagert werden kann, wird das Material in einem Zwischenlager der AN gelagert. Der Transport zum Zwischenlager findet entweder durch die ausführende Baufirma statt, oder das Aushubmaterial wird durch den AN abgeholt.
Die Beprobung, Analyse und Einstufung (Deklaration) des Aushubmaterials erfolgt durch den Auftraggeber (AG) gemäß einschlägigen Richtlinien (LAGA PN 98, LfU Deponie – Info 3 sowie Eckpunktepapier, Deponieverordnung).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zwischenlagerung, der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung von Aushubmaterial unterschiedlicher Belastungsklassen in einer zugelassenen Entsorgungsanlage, Deponie oder Kippstelle. Der Transport findet standardmäßig über den AN statt, vereinzelt erfolgt die Anlieferung des Aushubmaterials durch die Baufirma.
Die Beladung erfolgt in der Regel durch die ausführende Baufirma.
Volumen:
Entsorgung Aushubmaterial Abfallschlüsselnummer nach AVV170504 ca. 86.000 Tonnen
Entsorgung Aushubmaterial Abfallschlüsselnummer nach AVV170107 ca. 34.000 Tonnen
Es besteht eine Verlängerungsoption um 2 Jahre mit einem Laufzeitende zum 31.10.2027.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung).
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Transport und Entsorgung / Entsorgung von Straßenaufbruch
Stadtgebiet München und angrenzende Landkreise
Es werden Leistungen über die Verwertung von anfallenden Aushubmaterialien aus baulichen Maßnahmen im Bereich Versorgungsnetze (Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation) der Stadtwerke München GmbH im Stadtgebiet München und angrenzenden Landkreisen in 2 Losen ausgeschrieben.
Los 2: Transport und Entsorgung bzw. Entsorgung von Straßenaufbruch
Im Zuge der o.g. Baumaßnahmen fällt Straßenaufbruch an, der je nach Herkunft einen unterschiedlich hohen Teer- bzw. Pechanteil aufweisen kann. Das Material ist daher nach der Durchführung der Deklarationsanalyse ab Baustelle oder Zwischenlager der Baustelle zu übernehmen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Die Beprobung, Analyse und Einstufung (Deklaration) des Aushubmaterials erfolgt durch den Auftraggeber (AG) gemäß einschlägigen Richtlinien (LAGA PN 98, LfU-Merkblatt 3.4/1).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung des deklarierten Straßenaufbruchs in einer zugelassenen Entsorgungsanlage, Deponie oder Kippstelle. Vereinzelt erfolgt die Anlieferung des deklarierten Straßenaufbruchs durch die Baufirma, wodurch sich die Leistungserbringung auf die ordnungsgemäße Entsorgung beschränkt.
Die Beladung erfolgt in der Regel durch die ausführende Baufirma. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Kleinstmaßnahmen, ist die Beladung über einen Selbstlader des Auftragnehmers (AN) vorzunehmen.
Volumen:
Entsorgung Aushubmaterial Abfallschlüsselnummer nach AVV170301 ca. 1100 Tonnen
Entsorgung Aushubmaterial Abfallschlüsselnummer nach AVV170302 ca. 1100 Tonnen
Es besteht eine Verlängerungsoption um 2 Jahre mit einem Laufzeitende zum 31.10.2027.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung).
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Es sind mind. 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen einzureichen.
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(13) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
Los 1:
• Gültiges Entsorgungsfachbetriebezertifikat gemäß §§ 56, 57 KrWG und § 14 EfbV
• Benennung des Zwischenlagers inklusive Nachweis der behördlichen Genehmigung
• Anlage 3: Angabe der Entsorgungswege für die entsprechenden Abfallschlüssel (inkl. Angabe der am Entsorgungsweg beteiligten Firmen und der Vorlage der entsprechenden Fach-Zertifizierungen der Subfirmen)
Los 2:
• Gültiges Entsorgungsfachbetriebezertifikat gemäß §§ 56, 57 KrWG und § 14 EfbV
• Anlage 3: Angabe der Entsorgungswege für die entsprechenden Abfallschlüssel (inkl. Angabe der am Entsorgungsweg beteiligten Firmen und der Vorlage der entsprechenden Fach-Zertifizierungen der Subfirmen)
(14) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-SBA-230809-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).