Baufeinreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: H60164723
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeinreinigung
Baureinigungsarbeiten von Schulgebäude. Baubegleitende Baugrobreinigung, auf Abruf der örtlichen Bauleitung, von Freiflächen und Gebäuden. Aufnehmen und Entsorgen von Müll, Bauschutt Restbaustoffen etc. Anschließende Baufeinreinigung mit Reinigung von Bodenbelägen ca. 4.320 m2, Reinigen von Fassaden- und verglasten Flächen ca. 1.200 m2, Festeinbauten, loser Möblierung und sämtliche Sanitär- und technische Einrichtungen.
Schulstraße 8
85757 Karlsfeld
Baureinigungsarbeiten von Schulgebäude. Baubegleitende Baugrobreinigung, auf Abruf der örtlichen Bauleitung, von Freiflächen und Gebäuden. Aufnehmen und Entsorgen von Müll, Bauschutt Restbaustoffen etc. Anschließende Baufeinreinigung mit Reinigung von Bodenbelägen ca. 4.320 m2, Reinigen von Fassaden- und verglasten Flächen ca. 1.200 m2, Festeinbauten, loser Möblierung und sämtliche Sanitär- und technische Einrichtungen.
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- ca. 4.320 m2 Reinigung von Bodenbelägen
- ca. 1.200m2 Reinigung von Fassade- und verglasten Flächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grafrath
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
21.11.2023 - 22.01.2024 alle Geschosse inkl. Fassade
21.11.2023 - 31.12.2023 Baugrobreinigung Außenanlagen
01.02.2024 - 31.05.2024 Nachreinigung
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.