Brandschutzsanierung Wolf-Ferrari-Haus – Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: BSW_7_731_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. Bautechnik
E-Mail:
Telefon: +49 8960808512
Fax: +49 896080825012
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ottobrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzsanierung Wolf-Ferrari-Haus – Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: BSW_7_731_1
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI 2021 für die Brandschutzsanierung des Wolf-Ferrari-Hauses in Ottobrunn. Die Leistung wird der HZ IV zugeordnet.
Ottobrunn
Das Wolf-Ferrari-Haus wurde 1986 eröffnet und befindet sich im Ortszentrum von Ottobrunn direkt am Rathausplatz. Als kommunaler Eigenbetrieb der Gemeinde Ottobrunn bietet es ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm mit Theater, Ausstellungen, Konzerten und Vorträgen. Im Haus befinden sich neben unterschiedlich großen Sälen und Räumlichkeiten für Veranstaltungen auch die Gemeindebibliothek, eine Kegelbahn, ein Schießstand, ein Kino, eine Diskothek sowie ein Restaurant.
Durch die Verwaltung wurden mit einem Architekten, mit Fachplanern für Technische Gebäudeausrüstung sowie mit einem Brandschutzsachverständigen Voruntersuchungen zum Brandschutz durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebäude im Wesentlichen der Baugenehmigung entspricht und Bestandsschutz genießt, dass jedoch Mängel behoben werden müssen.
Maßnahmen, die den Bestandsschutz in Frage stellen würden, wie z.B. Nutzungsänderungen gegenüber der Baugenehmigung oder eine grundlegende Erneuerung der Technischen Anlagen sind derzeit nicht vorgesehen.
Durch den Gemeinderat wurden folgende Ziele der Sanierung beschlossen: Sicherstellung des Personenschutzes im Brandfall, Verbesserung des Sachschutzes im Brandfall, soweit dies technisch-wirtschaftlich sinnvoll ist, Verzicht auf Umbauten und Modernisierungen, die den Bestandsschutz in Frage stellen könnten, als strikte Randbedingung.
Folgende Planungsansätze wurden im Zuge der Voruntersuchungen erkennbar: Bildung bzw. Wiederherstellung wirksamer Rauch- oder Brandabschnitte durch die Kommunwände zwischen den Bauabschnitten des Gebäudes, Installation einer neuen Brandmeldeanlage, Sanierung oder Erneuerung von Brandschutzklappen zur Verhinderung von Rauchausbreitung über die Lüftungsanlage sowie weitere bauliche Maßnahmen zur Rauch- oder Brandabschnittstrennung wie Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen, Brandschutzanstriche etc..
Im Fall von Eingriffen in das optische Erscheinungsbild (z.B. Aufputz-Verkabelung für die Brandmeldeanlage) ist zu prüfen, inwieweit die ursprünglichen beauftragten Architekten einzubinden sind.
Das Investitionsbudget für die Brandschutzsanierung des Wolf-Ferrari-Hauses beträgt für die Jahre 2023 bis 2026 insgesamt rund brutto EUR 5,7 Mio.
Die Bestandsunterlagen des Gebäudekomplexes werden den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brandschutzsanierung Wolf-Ferrari-Haus – Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: BSW_7_731_1
Ort: Riemerling
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Jedoch ist jeder Teilnahmeantrag zwingend mit dem Namen des Erklärenden zu versehen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Teilnahmeantrag zusammengefasst. Der Teilnahmeantrag ist Teil der Auftragsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden.
Bewerberfragen sind nur über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Die von den Bewerbern / Bietern eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 8921762914
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland