Verwertung von PPK 2024/25 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von PPK 2024/25
Annahme, Verwiegung, Behandlung, Verwertung von Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
PPK, Menge 1
München
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von insgesamt ca. 18.500 t (9.250 t/a) Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
PPK, Menge 2
München
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von insgesamt ca. 18.500 t (9.250 t/a) Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
PPK, Menge 3
München
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von insgesamt ca. 18.500 t (9.250 t/a) Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
PPK, Menge 4
München
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von insgesamt ca. 18.500 t (9.250 t/a) Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
PPK, Menge 5
München
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von insgesamt ca. 18.500 t (9.250 t/a) Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
PPK, Menge 6
München
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von insgesamt ca. 18.500 t (9.250 t/a) Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
PPK, Menge 7
München
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von insgesamt ca. 18.500 t (9.250 t/a) Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
PPK, Menge 8
M
Annahme, Verwiegung und stoffliche Verwertung von insgesamt ca. 18.500 t (9.250 t/a) Papier/Pappe/Karton (PPK; Nichtverpackungen und Verpackungen) aus der Papiermonotonne, von den städtischen Wertstoffhöfen und von den Kunden des Containerdienstes des AWM im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-189b55776b7-406fcb32d83fe181
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-189b55776b7-406fcb32d83fe181
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-189b55776b7-406fcb32d83fe181
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. oder 3. Quartal 2025
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).