Einführung, Integration und Betrieb eines CLS Management System Referenznummer der Bekanntmachung: SV-DBÖ-230808-005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf IT, Denise Böhm
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4591
Fax: +49 892361-704591
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung, Integration und Betrieb eines CLS Management System
Einführung, Integration und Betrieb eines Controlled Local System (CLS) Management System.
Neben der bereits länger im Eneurbare Energie Gesetz (EEG)festgelegte Verpflichtung der Steuerung über Smart Meter Gateways (SMGW), sobald dies technisch möglich ist, wird in aktuellen Gesetzgebungsverfahren sowie Festlegungsverfahren und Positionspapieren der BNetzA an mehreren Stellen auf die zukünftige Verpflichtung und Verantwortung des Messstellenbetreibers zur Durchführung von Steuerungshandlungen über das SMGW und damit über den sicheren CLS-Kanal abgestellt. Durch das Gesetz zu Neustart der Digitalisierung in der Energie Wende (GNDEW) sind die gesetzlichen Anforderungen an den Mess Stellen Betreiber (MSB) vor kurzem neu definiert und auch der zeitliche Rahmen fixiert worden, diese gehen über das Steuern hinaus und beziehen sich unter anderem auch auf das Anbinden von weiteren Sparten an das SMGW (Multimetering) oder die Übermittlung von abrechnungsrelevanten Messdaten aus dem Submetering-System der Liegenschaft nach der Heizkostenverordnung.
Darüber hinaus sind zukünftig relevante Funktionsumfänge wie Submetering oder Multimetering für potenziellen Geschäftsfelder zu eröffnen.
In dieser Ausschreibung geht es um die Beschaffung, Implementierung "on Prem" auf der Serverinfrastruktur der SWM und den Betrieb eines CLS-Management Systems, das den technischen und fachlichen Anforderungen genügt sowie die Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Es muss sowohl die gesetzlich-regulatorischen Verpflichtungen des grundzuständigen Mess Stellen Betreibers (gMSB) erfüllen als auch die Entwicklung von Produkten im Umfeld des CLS-Managements für den Vertrieb, den Netzbetreiber und den Messstellenbetreiber ermöglichen.
Die SWM streben mit der Beschaffung eines CLS Management Systems (CLS-MS) die Sicherstellung der bestmöglichen technischen, prozessualen und funktionalen Lösung sowie Zukunftssicherheit für die gesetzlich-regulatorisch definierte Rolle des MSB an.
Erwartet wird eine Produktivsetzung des CLS Management Systems bis spätestens 31.10.2024. Der Beginn der Leistungserbringung kann frühest möglich ab dem Zeitpunkt des Zuschlags erfolgen. Nach erfolgreicher Stabilisierungsphase von 6 Monaten geht das System in den regulären Betrieb über.
Die Ausschreibung umfasst die Implementierung bis 31.10.2024 als auch den Betrieb bis 31.12.2027 mit einer Option auf Verlängerung um 2 Jahre.
Optionale Verlängerung um 2 Jahre.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1) vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Referenzen im Bezug auf den Leistungsumfang bei vergleichbaren Unternehmen in Deutschland aus der Energieversorgung über die Einführung und den Betrieb im Bereich des CLS-Managements und vorzugsweise im IMSys Umfeld über mehrere Jahre.
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht.
Spezielle Anforderungen an die technische Ausrüstung: keine
14. Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise: Erforderlich ist eine Zertifizierung nach ISO 27001
15. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Alle Dokumente im Zuge des Ausschreibungsprozesses und der späteren Leistungserbringung sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Prognose zum Mengengerüst:
2024 2025 2026 2027 2028 2029
EEG & §14a EnWG 150 4500 9000 15000 20000 25000
(Umrüstung und Neuanlagen)
Multimetering/ Submetering 50 130 240 380 560 740
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-DBÖ-230808-005 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).