700-09 Beschaffung eines PAM Systems
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-09 Beschaffung eines PAM Systems
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme eines Privileged Access Management (PAM) System, welches die Kriterien des Fördertatbestands 10 nach § 19 KHSFV (IT-Sicherheit) erfüllt.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme eines Privileged Access Management (PAM) Systems zur Einführung eines Zugriffsrechtemanagement, um Identitäten bzw. Benutzer mit besonders hohen Zugriffsrechten auf IT-Systeme und sensible Daten zu schützen. Die Einzelheiten und die Gesamtheit der Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt wird.
NextGenerationEU
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276501
•Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
•Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276501
•Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 10.000.000, - EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 5.000.000, - EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
•Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. (§§ 124 GWB)
•Eigenerklärung Russlandsanktionen.
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•Der Bewerber ist seit mindestens drei Jahre gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung am Markt tätig.
•Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) von durchschnittlich 4.000.000, - EUR netto p.a.
•Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) im Bereich Informationstechnologie und Informationssicherheit ist gleich oder höher als 10 Mitarbeitern.
•Nachweis über eine gültige Zertifizierung für ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 / C5 (oder gleichwertig) für im Angebot erhaltene Cloud Systeme und Komponenten in Kopie vorlegen.
•„Referenzen“: Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Jahren einzureichen. Dabei muss jedes dieser Referenzprojekte die Implementierung und Support eines PAM-Systems im KRITIS Bereich zum Gegenstand gehabt haben. Mindestens eine Referenz muss die Implementierung und den Support eines PAM-Systems für Maximalversorger/ Universitätsklinika umfassen.
•Geheimhaltungs- und Nichtverwertungsvereinbarung inkl. Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Umgang mit personenbezogenen Daten und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.