Lieferung Wärmeübergabestationen Referenznummer der Bekanntmachung: 23_GUH_SektVO_01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofsweg 8
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://geothermie-unterhaching.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Wärmeübergabestationen
Lieferung Wärmeübergabestationen
82008 Unterhaching
Die Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG (GUH) ist eine Gesellschaft der Gemeinde Unterhaching.. Die GUH ist ein Geothermieunternehmen, das über ein Fernwärmenetz die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Unterhaching zuverlässig mit ökologischer Wärme versorgt.
Um die Liegenschaften in Unterhaching mit Fernwärme zu versorgen, ist die Installation einer Wärmeübergabestation in den einzelnen Liegenschaften notwendig.
Die GUH hat auf dem Gemeindegebiet Unterhaching ein Fernwärmenetz mit dazugehörigen Wärmeübergabestationen gebaut. Für die Jahre 2024, ff. ist der Bau weiterer Hausanschlüsse geplant, sodass auch weitere Wärmeübergabestationen benötigt werden. Die GUH geht von einem jährlichen Bedarf an Wärmeübergabestationen von ca. 250 Stück aus. Diese Angabe dient lediglich der Information der interessierten Unter-nehmen, ohne dass sich hieraus eine Abnahmeverpflichtung der GUH ableiten lässt. Es werden auch keine Mindestabnahmemengen zugesagt.
Für die ca. 250 Wärmeübergabestationen ergibt sich voraussichtlich folgende Verteilung nach Art und Anschlussleistung der Stationen:
Kompakt-/ Modulstationen
- Kompaktstation 20 kW (ca. 32 %)
- Kompaktstation 30 kW (ca. 3 %)
- Kompaktstation 40 kW (ca. 4 %)
- Kompaktstationen 50 kW - 200 kW (ca. 4 %)
- Modulstation 250 kW - 1000 kW (ca. 4 %)
Kopfstationen
- Kopfstation 50 kW (4 x 16 kW) (ca. 3 %)
- Kopfstation 60 kW (5 x 16 kW) (ca. 3 %)
- Kopfstation 80 kW (6/7 x 16 kW) (2 %)
- Kopfstation 100 kW (8 x 16 kW) (ca. 3 %)
- Kopfstation 125 kW (10 x 16 kW) (< 1 %)
- Kopfstation 150 kW (10 x 16 kW) (< 1 %)
Unterstationen
- Unterstation 20 kW (ca. 40 %)
Der weitaus größte Teil der Wärmeübergabestationen dürfte sich im Bereich der Anschlussleistung von 20 kW bewegen. Die genaue Anzahl und Auslegung der zu liefernden Wärmeübergabestationen ist abhängig von den abgeschlossenen Netzanschlussverträgen und kann somit vorab nicht abschließend bestimmt werden.
Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Lieferleistungen enthalten die Vertragsunterlagen.
Folgende Betriebsdaten gelten für das Fernwärmenetz (Primärnetz):
- Vorlauftemperatur max.: 130°C
- Rücklauftemperatur: 60°C
- Nenndruckstufe: PN 25
Auslegung für die einzustellende Fernheizwassermenge (Sekundärnetz):
- Vorlauftemperatur 100°C
- Rücklauftemperatur 55° C
Die Laufzeit beträgt vier Jahre mit einseitiger Option des Auftraggebers, die Rahmenverträge insgesamt viermal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die zulässige maximale Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 8 Jahre.
Die im Rahmenvertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Lieferleistungen dienen der Umsetzung eines Ausbauvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm "Bundesförderung für effiziente Wärme-netze" (BEW) des BMWK beim BAFA beantragen wird.
Der Rahmenvertrag sowie die Einzelabrufe tritt/treten hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung "Vollausbau des Fernwärmenetzes, Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG" bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung).
Verlängerung gem. II.2.7) der Auftragsbaknntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft die Auftraggeberin die Eignung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/Bietergemeinschaften.
Im Anschluss lädt die Auftraggeberin bei Bedarf zu technischen Aufklärungsgesprächen ein. Diese werden voraussichtlich zwischen dem 20. und 26. September 2023 stattfinden. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften werden gebeten, sich diesen Zeitraum vorzumerken.
Die technischen Aufklärungsgespräche dienen gegebenenfalls lediglich dazu, etwaige Unklarheiten im schriftlichen Angebot aufzuklären. Eine Verhandlung über den Auf-tragsgegenstand oder das Angebot des Bieters findet nicht statt! Zudem behält sich die Auftraggeberin vor, vorab schriftliche Fragen an den jeweiligen Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Angebot zu formulieren.
Jedes Aufklärungsgespräch wird protokolliert und von Auftraggeberin und Bieter bzw. die Bietergemeinschaft unterzeichnet.
Sofern erforderlich, wird die Auftraggeberin im Nachgang zu den Aufklärungsgesprä-chen weitere schriftliche Fragen stellen und/oder zu einem oder mehreren weiteren Aufklärungs¬gesprächen einladen.
Nach Abschluss der Aufklärungsgespräche wird die Auftraggeberin die Angebote werten und den Zuschlag erteilen.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag. Von Seiten der Auftraggeberin wird angestrebt, den Zuschlag spätestens im November 2023 zu erteilen.
gesamtschuldnerisch haftend
Siehe Auftrags-und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.tender24.de) eingestellt.
Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht
erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Postanschrift: Bahnhofsweg 8
Ort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.geothermie-unterhaching.de