Planung und Neubau Parkierungsanlage am Unteren Wöhrd
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Greflingerstraße 26
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Neubau Parkierungsanlage am Unteren Wöhrd
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH wurde mit der Planung, Bau und Betrieb einer altstadtnahen Parkierungsanlage auf dem Grundstück des ehemaligen Eisstadions und Winterhafens am Unteren Wöhrd in 93059 Regensburg betraut. Die Unterbringung der Parkplätze soll gemäß Beschluss des Stadtrats Regensburg vorrangig in einem Neubau eines Parkhauses erfolgen. Nachrangig können auf den umliegenden Freiflächen mit teils bestehenden Außenstellplätzen weitere Stellplätze nachgewiesen werden.
Die Parkierungsanlage ist dabei ein Teil von mehreren Maßnahmen, welche im Zuge der Neuorganisation des Grundstücks am Unteren Wöhrd umgesetzt werden sollen.
Das Gesamtprojekt Mobilitätsdrehscheibe gliedert sich in vier Bausteine, wobei nur die Planung und der Neubau des neuen Parkierungsgebäudes Gegenstand dieser funktionalen Leistungsbeschreibung ist. Den Betrieb des Parkhauses wird nach Fertigstellung die das Stadtwerk Regensburg GmbH übernehmen.
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH wurde mit der Planung, Bau und Betrieb einer altstadtnahen Parkierungsanlage auf dem Grundstück des ehemaligen Eisstadions und Winterhafens am Unteren Wöhrd in 93059 Regensburg betraut. Die Unterbringung der Parkplätze soll gemäß Beschluss des Stadtrats Regensburg vorrangig in einem Neubau eines Parkhauses erfolgen. Nachrangig können auf den umliegenden Freiflächen mit teils bestehenden Außenstellplätzen weitere Stellplätze nachgewiesen werden.
Die Parkierungsanlage ist dabei ein Teil von mehreren Maßnahmen, welche im Zuge der Neuorganisation des Grundstücks am Unteren Wöhrd umgesetzt werden sollen.
Das Gesamtprojekt Mobilitätsdrehscheibe gliedert sich in vier Bausteine, wobei nur die Planung und der Neubau des neuen Parkierungsgebäudes Gegenstand dieser funktionalen Leistungsbeschreibung ist. Den Betrieb des Parkhauses wird nach Fertigstellung die das Stadtwerk Regensburg GmbH übernehmen.
1) Nettogesamtumsatz für vergleichbare Leistungen (als vergleichbar wird der Neubau bzw. die Erweiterung eines Parkhauses angesehen)
Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre
Die zu vergebenen Punkte werden wie folgt abgestuft:
5 Punkte Jahresmittel ≥ 25 Mio. EUR/a
4 Punkte < 25 Mio. EUR/a und ≥ 20 Mio. EUR/a
3 Punkte < 20 Mio. EUR/a und ≥ 16 Mio. EUR/a
2 Punkte < 16 Mio. EUR/a und ≥ 12 Mio. EUR/a
1 Punkt < 12 Mio. EUR/a und ≥ 8 Mio. EUR/a
0 Punkte < 8 Mio. EUR/a
2) Referenzen
Jede der beschriebenen Referenzen wird im Rahmen der Bewertung des Kriteriums folgender Wichtung berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von 90 Punkten (je Referenz 30 Punkte) hat jedes der drei geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
• Das Referenzprojekt weist mindestens 350 Stellplätze innerhalb eines Parkhauses auf. (5 Punkte)
• Das Referenzprojekt wurde in einer Generalunternehmertätigkeit ausgeführt. Bei dem Referenzprojekt wurden durch den Bewerber sowohl Planungs- als auch Bauleistungen erbracht, die mindestens 50 % der Gesamt Planungs- bzw. Bauleistungen umfassen. (5 Punkte)
• Das Referenzprojekt wurde im innenstädtischen Kontext errichtet (Nachbarbebauung). (5 Punkte)
• Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt. (5 Punkte)
• Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (5 Punkte)
• Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme. (5 Punkte)
3) Mitarbeiterzahlen:
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
5 Punkte durchschnittlich ≥ 100 Mitarbeitende
4 Punkte durchschnittlich < 100 und ≥ 85 Mitarbeitende
3 Punkte durchschnittlich < 85 und ≥ 60 Mitarbeitende
2 Punkte durchschnittlich < 60 und ≥ 40 Mitarbeitende
1 Punkt durchschnittlich < 40 und ≥ 20 Mitarbeitende
0 Punkte durchschnittlich < 20 Mitarbeitende
Erweiterungsoption um zusätzliche 200 Stellplätze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters. (HINWEIS: Die geforderten Existenznachweise dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein.)
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 – 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1) Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung einschließlich einer Basisumweltdeckelung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr abgeschlossen hat, die für die gesamte Auftragsausführung gültig ist oder für die gesamte Ausführungszeit des Auftrags abschließen wird.
Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist NICHT erforderlich.
2) Angabe des Nettogesamtumsatzes für vergleichbare Leistungen (als vergleichbar wird der Neubau bzw. die Erweiterung eines Parkhauses angesehen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu 1) mindestens die geforderte Deckungssumme von 3 Mio. EUR
1) Es sind drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (als vergleichbar wird der Neubau bzw. die Erweiterung eines Parkhauses angesehen) aus den letzten fünf Kalenderjahren (Stichtag Ende Teilnahmefrist) nachzuweisen (Planung nicht zwangsläufig in Leistungsphase 2).
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten mit Bezug zu vergleichbaren Leistungen, unter Berücksichtigung der Anforderungen
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers, sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber
- Zeitraum der erbrachten Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren
- Umfang der Leistung in EUR netto
- Stellplatzanzahl
- Angabe bzgl. Generalunternehmertätigkeit bzw. Planungs- und Bauleistungen
- Errichtung im innerstädtischen Kontext
- Projekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt
- derzeitiger Projektstand (Angabe Leistungsphase)
- Neubaumaßnahme
Fehlt eine der geforderten Angaben zu einer Referenz, so kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden!
Es wird darauf hingewiesen, dass die Formblätter des Auftraggebers (A08) für jede Referenz einzeln zu verwenden sind.
2) Angabe der Mitarbeiterzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) fest angestellten Mitarbeiter:innen in Bezug auf planerisch und bauausführend ausgerichtete Aufgabenbereiche.
3) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§75 Abs. 1 bzw. 2 VgV).
zu 1) mindestens die geforderten Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziff. 1.3) abgerufen werden. Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziff. IV.2.2) über die Vergabeplattform aumass einzureichen.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).