Straßenbahn Nürnberg Ausbau Bayreuther Straße Planung Verkehrsanlage Lph. 8 + ÖBÜ Referenznummer der Bekanntmachung: BAY Lph. 8
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91180258411
Fax: +49 9118028858411
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbahn Nürnberg Ausbau Bayreuther Straße Planung Verkehrsanlage Lph. 8 + ÖBÜ
Im Rahmen des Ausbaus der Bayreuther Straße, plant die VAG Nürnberg die Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur zwischen dem Rathenauplatz und der Deumentenstraße einschließlich der Straßenbahnwendeschleife am Berliner Platz, sowie die aus betrieblicher und technischer Sicht notwendigen Anpassungen und Neubauten inkl. Fahrleitung zur Reaktivierung der Straßenbahn im Linienbetrieb in diesem Streckenabschnitt. Im Zuge der Grunderneuerung werden zudem die Gleise in der Pirckheimerstraße an die Gleisgeometrie des Gleisdreiecks im Bereich des Knotenpunktes mit der Bayreuther Straße angepasst. Inhalt dieser Ausschreibung sind die Planung nach HOAI 2021 Verkehrsanlagen Grundleistungen der Leistungsphase 8 sowie besondere und zusätzliche Leistungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Erneuerung und Anpassung der Straßenbahninfrastruktur umfasst hierbei in groben folgende Bau-Leistungen:
- Rückbau der bestehenden Infrastruktur (Gleis, Fahrleitung und Haltestellen)
- Neubau von ca. 1.100 m Doppelgleis, ca. 550 m Einzelgleis und ca. 320 m Überholgleis in verschiedenen Ausführungen (FF 2016, Betonlängsbalken und Rheda City Grün)
- Leerohr- und Kabelverlegungsarbeiten unterhalb der Gleiszone
- Einrichtung von ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen
- Austausch/ Neubau von 14 Weichenanlagen und 6 Gleiskreuzungen
- Barrierefreier Neubau von Straßenbahnhaltestellen
- Neubau von ca. 3.200 m Fahrleitung (Hochkette), Fahrleitungsmaste und Wandanker
- Kommunikation- und elektrotechnische Leistungen
Neben der Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur findet gleichzeitig die bauliche Umsetzung der Neuaufteilung des Straßenraums zu Gunsten des Umweltverbundes statt. Hierbei werden durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg umfangreiche Straßen-, Rad – und Gehwegarbeiten durchgeführt. Zudem werden im Zuge der Bauausführung umfangreiche Spartenverlegungs- und erneuerungsarbeiten durch die N-ERGIE und die Stadtentwässerung und Umweltanalytik durchgeführt.
Leistungsumfang der anzubietenden Planungsleistungen:
- Planungsleistungen gem. HOAI: Planung Verkehrsanlagen Grundleistungen der Leistungsphase 8
- Besondere Leistungen, insbesondere die Örtliche Bauüberwachung der Bau-Gewerke Gleis- Fahrleitungs- und Haltestellenbau
- Zusätzliche Leistungen zur Gesamtmaßnahme
Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Bewertungszahlen werden zur Angebotsabgabe und weiteren Verhandlung eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen, werden 3 Bewerber eingeladen, die die höchsten Bewertungszahlen erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Musskriterium)
unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung (Musskriterium)
Berufshaftpflichtversicherung (Deckung 3 Mio. EUR (Musskriterium)), eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.
B K1.1 Mittlere Anzahl festangestellter technischer Mitarbeiter der letzten 3 Jahre im Bereich Planung Verkehrsanlagen (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft). Gewichtung 10,0 %, Wertung: 0,0 % = bis einschl. 3 Techn. MA, 10,0 % = ab 15 Techn. MA;
B) R1 bis R2: Zwei vergleichbare Referenzen zur LPH 8 Planung Verkehrsanlagen | Örtlichen Bauüberwachung von innerstädtischen Baumaßnahmen im Geltungsbereich der BOStrab (Straßen- und Stadtbahn) innerhalb Deutschlands (U-Bahnprojekte sowie Projekte der Deutschen Bahn bzw. nach EBO werden nicht gewertet). Ausführungsbeginn der Leistungsphase 8 ab/nach 2018. Folgende Angaben sollen die Refenzblätter enthalten: - Bauherr mit Ansprechpartner, - Leistungsumfang, - Baukosten, - Honorarvolumen; Max. 3 DIN A4 Seiten/Referenz.
B) R1 Referenz 1, Gewichtung Summe 45,0 %, Aufteilung Gewichtung: Vergleichbarkeit Projekt: 25,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 15,0 %, Referenzschreiben Termintreue: 5,0 %;
B) R2 Referenz 2, Gewichtung Summe 45,0 %, Aufteilung Gewichtung: Vergleichbarkeit Projekt: 25,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 15,0 %, Referenzschreiben Termintreue: 5,0 %;
Wertung je Einzelgewichtung:
0,0 Punkte1 = Nicht vorhanden oder widersprüchlich - Die geforderten Angaben fehlen komplett bzw. entsprechen nicht den notwendigen Anforderungen
2,5 Punkte = Nicht aussagekräftig, lückenhaft - Die geforderten Angaben sind lückenhaft bzw. weisen Mängel auf oder stehen nicht im Bezug zu den notwendigen Anforderungen
5,0 Punkte = Vollständig und verständlich - Die geforderten Angaben sind vollständig und entsprechen weitestegehend den notwendigen Anforderungen
7,5 Punkte = Aussagekräftig und plausibel - Die geforderten Angaben sind vollständig und entsprechen den notwendigen Anforderungen
10,0 Punkte = Überdurchschnittlich - Die geforderten Angaben sind vollständig und entsprechen im besonderen Maß den notwendigen Anforderungen
Mängelansprüchebürgschaft 5,0 % der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge
Gesamtschuldnerisch haftend.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ (B/M. Eng. Architekt, B/M .Eng. B/M.Sc. Architekt, B/M.Sc. in Eng.) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 5 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
3. Weiterführende Anlagen zur Leistungsbeschreibung werden erst in Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens bereit gestellt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.