Max-Planck-Forschungsstelle- Wissenschaft der Pathogene - Erweiterung Institutsgebäude-ELT Referenznummer der Bekanntmachung: Z.WIPA.A.000001.ELT.VgV.2495
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mühle, Nikolaus
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Bau - Z.WIPA.A.000001.ELT.VgV.2495 -
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Planck-Forschungsstelle- Wissenschaft der Pathogene - Erweiterung Institutsgebäude-ELT
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 5-9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ der Max-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene in Berlin (WIPA) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 4: Starkstromanlagen,
AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
AG 6: Förderanlagen
Die Leistungsphase 2 und 3 wurde bereits vorab ausgeführt. Die Planungsergebnisse werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt. Die Einarbeitung in die bestehende Planung wird zusätzlich honoriert. Eventuell erforderliche Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden Planung werden gesondert honoriert.
Die anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen anhand der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 bei ca. 3,17 Mio. € netto, davon entfallen ca. 2,35 Mio. € netto auf den Erweiterungsbau und ca. 820TSD € netto auf den Umbau im Bestand. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 33,6 Mio. € netto.
Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1.409 m² für den Erweiterungsbau und für den Umbau im Bestand ca. 1.051 m².
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die Forschungsstelle zur Wissenschaft der Pathogene beschäftigt sich mit den vielfältigen Möglichkeiten, die sich aus der Entdeckung des CRISPR/Cas9-Verfahrens ergeben.
Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt die Planung für einen Neubau in Verbindung mit dem Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes in Berlin-Mitte, in dem die neu etablierte Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene ihren künftigen Sitz finden soll.
Für das Grundstück in der Albrechtstrasse und die Flächen der angrenzenden Humboldt-Universität wurde im Juni 2019 ein offener städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis die Grundlage für die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen liefert. Die Nutzfläche für die Forschungsstelle umfasst insgesamt 2.644 m² (NUF 1-7) zur Unterbringung einer Abteilung und vier Forschungsgruppen.
Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Schritten:
● Umbau Schulgebäude
Auf dem ca. 3.300 m² großen Grundstück befindet sich ein denkmalgeschütztes Schulgebäude (Baujahr 1873), in dem zukünftig die Büros und Seminarflächen der Forschungsstelle untergebracht werden sollen. Die gesamte Bausubstanz ist haustechnisch und energetisch modernisierungsbedürftig.
Der Schwerpunkt der Umbaumaßnahme liegt auf den Anpassungen der haustechnischen Anlagen an die heutigen technischen Bedarfe sowie Brandschutzmaßnahmen hinsichtlich Lüftung und Entrauchung. In diesem Zusammenhang sollen die Verkehrs- und Erschließungsflächen neu strukturiert und modernisiert werden.
Das jetzige Schulgebäude wird in Büro- und Seminarflächen sowie einen Werkstattbereich modernisiert.
Das Schulgebäude soll zukünftig elektro- und datentechnisch aus dem Neubau versorgt werden. Die Gebäudehauptverteilung, die Sibel sowie die BMA und BOS Anlagen sind im Untergeschoß des Bestandsgebäudes verortet. In dem bestehenden Gebäudeteil ist eine zeitgemäße Ausstattung mit informationstechnischen Anlagen vorgesehen.
● Neubau Laborgebäude
Zwischen Sportplatz und Brandwand der ehemaligen Schule soll ein moderner Neubau geschaffen werden, in dem die benötigten Laborflächen ihren Platz finden. Beide Gebäude müssen räumlich miteinander verbunden werden. Aus der experimentellen und theoretischen Aufgabenstellung ergeben sich räumliche, funktionelle und bauphysikalische Anforderungen an Konstruktion und Klimatechnik.
Im Neubau sollen überwiegend Labore (ca. 1.030 m²) und die zugehörigen Büroflächen (ca. 90 m²) untergebracht werden. Zusätzlich soll der Neubau auch Flächen für die zentrale Infrastruktur beinhalten. Hierzu zählen neben dem zentralen IT-Rechnerraum des Instituts auch zentrale technische Erzeugungsanlagen.
Die Labor- und Bürobereiche orientieren sich an den üblichen Standards für solche Flächen. Aufgrund der zunehmenden apparatetechnischen Ausstattung ist beim Aufbau der Datenübertragungsnetze auf eine angemessene Infrastruktur zu achten.
● Seminarraum (Remise ca. 65 m², eigenständiges Gebäude) ist ein besonderes Augenmerk auf die medientechnischen Anlagen zu legen.
Der Neubau wird mit einem Personen- und einem Lastenaufzug ausgerüstet.
Im Bestandsgebäude wird ein Treppenlift für Menschen mit körperlichen Einschränkungen vorgesehen.
Bei der Datentechnik wird der Neubau mit einem zentralen IT-Rechnerraum zukünftig einen bedeutenden Knoten innerhalb des Gesamtinstituts bilden, so dass hier auch bezüglich der Versorgungssicherheit geeignete Maßnahmen eingeplant sind.
Zur Ausfallsicherheit wird für -80°C-Kühlschränke und Begasungsbrutschränke eine kompakte Netzersatzanlage auf dem Dach berücksichtigt.
Es ist vorgesehen, im Neubau neben den Trafos und der Niederspannungshauptverteilung auch eine den Auflagen gerechte PV-Anlage auf zu bauen. Entgegen der bestehenden Planung ist die Verortung der Mittelspannungsübergabestation zu hinterfragen und nach Möglichkeit in das Gebäude zu verlegen.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder die komplette Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbaren Nutzungsanforderungen gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III.1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität: Mittelspannungsanbindung, zentraler Serverraum (20%)
b) Komplexität: Labore mit unterschiedlichen Anforderungen (30%)
c) Randbedingungen des Projekts: Berücksichtigung und Einbindung der Bestandsinfrastruktur (Erweiterungsbau), Baufeldfreimachung (20%)
d) Größe des Bauprojektes (z.B. Nutzungsfläche in m², Bauwerkskosten) (20%)
e) Erbrachte Anlagengruppen (10%)
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60% in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium e) wird wie folgt bewertet:
Erbrachte Anlagengruppen 4 bis 6 4 Punkte
Erbrachte Anlagengruppen 4 und 5 3 Punkte
Erbrachte Anlagengruppen 4 und 6 2 Punkte
Erbrachte Anlagengruppen 5 und 6 1 Punkt
sonst: 0 Punkte
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich Elektrotechnik (ohne Versorgungstechnik) - (Gewichtung: 10%). Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 6 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 MA = 1 Punkt; 2 bis 3 MA = 2 Punkte; 4 bis 5 MA = 3 Punkte; ab 6 MA = 4 Punkte
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Elektro-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10%). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für ELT-Planungsleistungen von 700.000 €/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 400.000-499.999 € = 1 Punkt; 500.000-599.999 € = 2 P; 600.000-699.999 € = 3 P; ab 700.000 = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3) (Gewichtung: 20%)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1 e), (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1 a) bis (1 d), und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
II.2.11) Angaben zu Optionen
Beschreibung der Optionen:
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder
mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und
gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen im Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft siehe Ziffer III.1.1):
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft siehe Ziffer III.1.1):
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 5 Mio. EUR für Personenschäden
- 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung, alternativ den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist vom Bewerber nur eine Erklärung (siehe Ziffer 2.1 im MPG-Bewerbungsbogen) über das Bestehen bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung abzugeben
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag).
Bitte beachten: bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied; jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben(und vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Versicherungsnachweis).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG-Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages..
Geforderte Mindeststandards:
Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 400.000 € für Planungsleistungen im Bereich Elektrotechnik (ohne Versorgungstechnik); (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen sind die folgenden Angaben zu machen bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Angabe eines Referenzprojekts, bei dem mindestens die Leistungen der LPH 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI für den Neubau oder die komplette Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung – mit Funktionalitäten oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben - erbracht wurden.
Angabe von:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen
b) der Projektgröße nach NF
c) des Leistungszeitraums
d) des Auftragswertes und der Baugröße
e) des verantwortlichen Projektleiters/Bearbeiters
f) des Auftraggebers
g) eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer)
Die Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen.
(2) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner etc.) bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich Elektrotechnik (ohne Versorgungstechnik) (die Angaben sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen).
(3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (siehe entsprechende Stelle im MPG-Bewerbungsbogen).
Sind die unter (1) bis (3) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen/Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II.2.9).
Geforderte Mindestbedingungen:
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber 1 Referenzprojekt des Büros nach Maßgabe der Ziffer III.1.3) (1) vorweisen kann, das mit dem wie unter Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) dargestellten Auftragsgegenstand vergleichbar ist und der Abschluss der Leistungsphase 8 nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein. Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).