Belieferung von Ökostrom an die Gemeinde Unterhaching für den Lieferzeitraum 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 108751-S23V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 7
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unterhaching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung von Ökostrom an die Gemeinde Unterhaching für den Lieferzeitraum 2024-2025
Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM Abnahmestellen, definiert in einem Los mit 2 Preisgruppen, benötigt die Gemeinde
Unterhaching (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Ökostromliefervertrag.
Unterhaching, DE
Das Los umfasst insgesamt 121 Lieferstellen mit ca. 3 GWh Strom pro Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
- Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus den Ergebnissen einer vorhergehenden Markterkundung und den daraus hervorgehenden, sehr kurzen Bindefristen am Energiemarkt in Verbindung mit der vergaberechtlichen Erleichterung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Anwendung von dringlichen Vergaben laut eines Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13.04.2022. zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (auch für die Energieversorgung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belieferung von Ökostrom an die Gemeinde Unterhaching für den Lieferzeitraum 2024-2025
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.