Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur - Berufsfachschule für Holzschnitzerei und Schreinerei Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-B-022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8651773-0
Fax: +49 8651773-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur - Berufsfachschule für Holzschnitzerei und Schreinerei
Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur - Berufsfachschule für Holzschnitzerei und Schreinerei
Berufsfachschule für Holzschnitzerei und Schreinerei - Berchtesgaden
Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur - Berufsfachschule für Holzschnitzerei und Schreinerei
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau der passiven Netzwerkinfrastruktur - Berufsfachschule für Holzschnitzerei und Schreinerei
Postanschrift: Am Pfaffenkogel 10
Ort: Bischofswiesen
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83483
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-0
Fax: +49 892176-2914
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: +49 8651773-381
Fax: +49 8651773-9381