Rahmenvertrag zur Containergestellung, Übernahme, Transport und Übergabe von Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 23.069.KAW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Kapuzinermauer 1
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 822195149
Fax: +49 8221956149
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Containergestellung, Übernahme, Transport und Übergabe von Abfällen
Rahmenvertrag zur Containergestellung, Übernahme, Transport und Übergabe von Abfällen zum Müllheizkraftwerk Weißenhorn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Günzburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Containergestellung Übernahme, Transport und Übergabe von Abfällen zum Müllheizkraftwerk Weißenhorn zu vergeben.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2027.
Schätzmenge für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren: 500.000,00 €
Höchstmenge für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren: 560.000,00 €
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert in Form einer Eigenerklärung zur Eignung schriftlich nachzuweisen.
Insbesondere ist zu erklären, dass:
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- nachweislich keine zwingenden und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
- keine Verstöße gegen das Equal Pay - Gebot vorliegen,
- kein Ausschlussgrund nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 98c AufenthG vorliegt,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle können folgende Unterlagen angefordert werden:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen beantragt wurde oder mangels Masse abgelehnt oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder faktisch zahlungsunfähig ist.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio € und Sachschäden in Höhe von 1 Mio € sowie Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung Bezug Russland der Verordnung (EU) 2022/576
Angabe, (auf gesondertes Verlangen auch Nachweis) von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich der Leistungsart vergleichbar sind.
Eigenerklärung, dass die bei der Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge mindestens die Anforderungen der Abgasnorm EURO 6 erfüllen.
Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistung wird voraussichtlich alle vier Jahre neu ausgeschrieben
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.