Erbringung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hindenburgstraße 1
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/Stadtbus-Ingolstadt
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt
Gegenstand des Verfahrens ist die losweise Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt inkl. abgehenden Linienabschnitten vom 12.09.2023 bis 02.12.2029.
Ort der Leistungserbringung ist aktuell das Stadtgebiet Ingolstadt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann. Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose (Los 7 und Los 8) aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibung zu den vorgenannten Losen, inklusive der Fahrstrecken des jeweiligen Loses 7 und 8 ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Hinweis: Die Losbezeichnung mit den Nummern 7 und 8 ist intern begründet. Die Lose 1 bis 6 wurden bereits in früheren Verfahren vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Teillos 7
Stadtgebiet Ingolstadt. . Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann.
Gegenstand des Verfahrens ist die losweise Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt inkl. abgehenden Linienabschnitten. Für die ausgeschriebenen Linienverkehre nach § 42 PBefG ist die Stadtbus Ingolstadt GmbH Genehmigungsinhaber nach PBefG.
Ort der Leistungserbringung ist aktuell das Stadtgebiet Ingolstadt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose (Los 7 und Los 8) aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibung zu den vorgenannten Losen, inklusive der Fahrstrecken (umfassten Linienverkehre) des jeweiligen Loses 7 und 8 ergeben sich aus den Vergabeunterlagen dort insbesondere aus den Dokumenten 801 sowie 807-813.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind für beide Lose jeweils im Zeitraum vom 12.09.2023 bis 02.12.2029 zu erbringen.
Hinweis: Die Losbezeichnung mit den Nummern 7 und 8 ist intern begründet. Die Lose 1 bis 6 wurden bereits in früheren Verfahren vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die angebotene Verkehrsleistung muss in beiden Losen jeweils unter Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Rahmenbedingen und unter Erfüllung sämtlicher betrieblicher Vorgaben des Auftraggebers erbracht werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Darüber hinaus sind folgende betriebliche Vorgaben zu beachten:
• die besonderen Beförderungsbedingungen für das Tarifgebiet des ZV VGI
• die Tarifbestimmungen des Zweckverbandes Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (VGI-Tarif)
• die jeweils betrieblich relevanten dienstlichen Anweisungen für den Fahrdienst der Stadtbus Ingolstadt GmbH (Fahrerpersonalinformationen SBI)
• die operativen Anweisungen der integrierten ÖPNV-Leitstelle für die Region 10
Je zu vergebendem Los ist ein unterschiedlicher Fahrzeugeinsatz notwendig. Welche Fahrzeugkategorie auf welchem Fahrzeugumlauf zum Einsatz zu bringen ist, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die darin vorgegebenen Fahrzeugkategorien sind verbindlich. Der Einsatz der jeweils nächstgrößeren Fahrzeugkategorie ist zulässig (ein SL darf durch einen GL ersetzt werden). Die umgekehrte Vorgehensweise ist nicht gestattet, das heißt, ein GL darf nur durch einen anderen GL ersetzt werden.
Für die grundsätzliche Beschaffenheit der einzusetzenden Fahrzeuge ist die technische Leistungsbeschreibung für die einzusetzenden Fahrzeuge (Dokument 802) relevant. Zwingend gefordert ist jedoch pro Los der Einsatz eines Busses mit Elektroantrieb (E-Bus) auf mindestens einem Umlauf, spätestens ab dem 1. Januar 2025.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zulässig. In diesem Zusammenhang wird jedoch ausdrücklich auf das Formblatt Zuschlagskriterien (Dokument 227) verwiesen.
Die detaillierten Anforderungen an die Leistungsbeschreibung pro Los ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Siehe oben zur Verlängerungsoption unter II.2.9):
Leistungsbeginn ist der 12.09.2023. Die Vertragslaufzeit endet grundsätzlich zum 02.12.2029 (Grundlaufzeit).
Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Möchte der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2029 schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Macht der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der 24-monatigen Optionslaufzeit zum 02.12.2031.
Die Vergabe von Unterauftragnehmern wurde nach Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Los 7 nicht zugelassen.
Teillos 8
Stadtgebiet Ingolstadt. . Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann.
Gegenstand des Verfahrens ist die losweise Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Ingolstadt inkl. abgehenden Linienabschnitten. Für die ausgeschriebenen Linienverkehre nach § 42 PBefG ist die Stadtbus Ingolstadt GmbH Genehmigungsinhaber nach PBefG.
Ort der Leistungserbringung ist aktuell das Stadtgebiet Ingolstadt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es im Falle von Dienständerungen zukünftig auch zu vereinzelten Änderungen der Fahrtstrecken kommen kann.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose (Los 7 und Los 8) aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibung zu den vorgenannten Losen, inklusive der Fahrstrecken (umfassten Linienverkehre) des jeweiligen Loses 7 und 8 ergeben sich aus den Vergabeunterlagen dort insbesondere aus den Dokumenten 801 sowie 807-813.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind für beide Lose jeweils im Zeitraum vom 12.09.2023 bis 02.12.2029 zu erbringen.
Hinweis: Die Losbezeichnung mit den Nummern 7 und 8 ist intern begründet. Die Lose 1 bis 6 wurden bereits in früheren Verfahren vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die angebotene Verkehrsleistung muss in beiden Losen jeweils unter Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Rahmenbedingen und unter Erfüllung sämtlicher betrieblicher Vorgaben des Auftraggebers erbracht werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Darüber hinaus sind folgende betriebliche Vorgaben zu beachten:
• die besonderen Beförderungsbedingungen für das Tarifgebiet des ZV VGI
• die Tarifbestimmungen des Zweckverbandes Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (VGI-Tarif)
• die jeweils betrieblich relevanten dienstlichen Anweisungen für den Fahrdienst der Stadtbus Ingolstadt GmbH (Fahrerpersonalinformationen SBI)
• die operativen Anweisungen der integrierten ÖPNV-Leitstelle für die Region 10
Je zu vergebendem Los ist ein unterschiedlicher Fahrzeugeinsatz notwendig. Welche Fahrzeugkategorie auf welchem Fahrzeugumlauf zum Einsatz zu bringen ist, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die darin vorgegebenen Fahrzeugkategorien sind verbindlich. Der Einsatz der jeweils nächstgrößeren Fahrzeugkategorie ist zulässig (ein SL darf durch einen GL ersetzt werden). Die umgekehrte Vorgehensweise ist nicht gestattet, das heißt, ein GL darf nur durch einen anderen GL ersetzt werden.
Für die grundsätzliche Beschaffenheit der einzusetzenden Fahrzeuge ist die technische Leistungsbeschreibung für die einzusetzenden Fahrzeuge (Dokument 802) relevant. Zwingend gefordert ist jedoch pro Los der Einsatz eines Busses mit Elektroantrieb (E-Bus) auf mindestens einem Umlauf, spätestens ab dem 1. Januar 2025.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zulässig. In diesem Zusammenhang wird jedoch ausdrücklich auf das Formblatt Zuschlagskriterien (Dokument 227) verwiesen.
Die detaillierten Anforderungen an die Leistungsbeschreibung pro Los ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Siehe oben zur Verlängerungsoption unter II.2.9):
Leistungsbeginn ist der 12.09.2023. Die Vertragslaufzeit endet grundsätzlich zum 02.12.2029 (Grundlaufzeit).
Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption). Möchte der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2029 schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Macht der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der 24-monatigen Optionslaufzeit zum 02.12.2031.
Die Vergabe von Unterauftragnehmern wurde nach Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Los 8 nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 7
Postanschrift: Hauptstraße 14
Ort: Karlskron
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 85123
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 8
Postanschrift: Hauptstraße 14
Ort: Karlskron
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 85123
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Veröffentlichung einzelner Angaben wurde aufgrund von § 38 Abs. 6 Nr. 3 bzw. 4 SektVO abgesehen.
Zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen kann der genaue Auftragswert nicht benannt werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 [GWB] durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."