Rahmenvertrag Objektplanung Fernwärme/Fernkälte Referenznummer der Bekanntmachung: SV-NFI-230807-004
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Matthias Mohr
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4849
Fax: +49 892361-704849
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Objektplanung Fernwärme/Fernkälte
Leistungen der Objektplanung für die Sparten Fernwärme und Fernkälte
Rahmenvertrag Objektplanung Fernwärme/Fernkälte
Planungsleistungen für Versorgungstrassen und Netzanschlussleitungen in den Sparten Fernwärme (Medien:
Dampf, Heizwasser) und Fernkälte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher
die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Planungsleistungen für Fernwärme und Fernkältetrassen:
Referenzobjekt 1: Planungsleistungen Ingenieurbau, Fernwärme
Referenzobjekt 2: Planungsleistungen Ingenieurbau, Fernkälte oder Fernwärme
Referenzobjekt 3: Planungsleistungen Ingenieurbau, Fernwärme- oder Fernkältetrasse mit Neu- oder Umbau (Leistungen der Objektplanung) eines begehbaren Fernwärme- oder Fernkälteschachtes.
Besondere Anforderungen der erbrachten Leistungen:
Mindestens eines der Referenzobjekte (1-3) muss eine innerstädtische Baumaßnahme beinhalten.
Mindestens eines der Referenzobjekte (1-3) muss eine Fernwärmeleitung größer DN100 beinhalten.
Mindestens eines der Referenzobjekte (1-3) muss eine Trassenlänge größer/gleich 50m beinhalten.
Umfang der erbrachten Leistungen: Angabe der beauftragten und ausgeführten Leistungsphasen. Es müssen jeweils mindestens die Leistungsphasen 3, 5 und 6 erbracht worden sein.
Folgende Angaben müssen in den Referenzen enthalten sein:
Auftraggeber/Referenzgeber (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)
Vertreten durch (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Öffentlicher Auftraggeber (Ja/Nein)
Ansprechpartner des AN (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Bezeichnung des Bauvorhabens
Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umlegung etc.)
Ort der Ausführung (Ort, Straße)
Beschreibung des Bauvorhabens in Stichworten
Bei Fernwärme: Art des Mediums (Dampf, Heizwasser)
Bei Fernwärme und Fernkälte:
Festigkeitsmäßige Auslegung von Vor- und Rücklauf
Angabe des Rohrmaterials
Angabe der Nennweite
Inbetriebnahmedatum
Stichwortartige Beschreibung der Besonderheiten der Ausführung
Angabe der Gesamtbaukosten (netto)
Angabe der Planungsanforderungen (Honorarzone)
Angabe des Vertragsverhältnisses (Hauptauftragnehmer, ARGE, Nachunternehmer etc.)
Angabe der Leistungen, die durch Nachunternehmer erbracht wurden (z.B. Statik)
Angabe der ausgeführten Leistungsphasen
Angebe des Leistungszeitraums der Planungsphase
Angabe der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).