Geschäftsbesorgungsleistungen für die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Zellingen Referenznummer der Bekanntmachung: 80552-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Würzburger Straße 26
Ort: Zellingen
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97225
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 936480720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.markt-zellingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsleistungen für die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Zellingen
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Zellingen.
97225 Zellingen
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Zellingen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. Geschäftsbesorgungsvertrag. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die weiteren Leistungen der Leistungsstufen 2, 3 und 4 gem. Geschäftsbesorgungsvertrag jeweils stufenweise, ganz oder teilweise nach Maßgabe des Vertrags abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Gesamtwert der Beschaffung beruht auf einer Schätzung, weil derzeit weder die Ausführungsplanung noch entsprechend bepreiste LVs vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geschäftsbesorgungsleistungen für die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Zellingen
Postanschrift: Georg-Strobel-Str. 3
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8912414710
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags beruht auf einer Schätzung, weil derzeit weder die Ausführungsplanung noch entsprechend bepreiste LVs vorliegen.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.