Kooperationspartnerschaft für kooperative Berufsintegrationsklassen der staatlichen Berufsschule München-Land - Außenstelle Feldkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2023-271230
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationspartnerschaft für kooperative Berufsintegrationsklassen der staatlichen Berufsschule München-Land - Außenstelle Feldkirchen
An der Staatlichen Berufsschule München-Land - Außenstelle Feldkirchen werden Deutschklassen der sog. AnkER Einrichtungen (DK-BS-AnkER), Deutschklassen an Berufsschulen zur Alphabetisierung (DK-BS-A), Deutschklassen an Berufsschulen Flexibel (DK-BS-Flexi), Berufsintegrationsvorklassen (BIKV) und Berufsintegrationsklassen (BIK) in kooperativer Form geführt.
Für diese Klassen wird ein geeigneter Kooperationspartner gesucht, der in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellt und in enger Zusammenarbeit mit der Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leistet.
85622 Feldkirchen
Der Landkreis München (Auftraggeber - AG) sucht für den Berufsintegrationsunterricht der Berufsschule München-Land, Außenstelle Feldkirchen, Dornacher Straße 3 b, 85622 Feldkirchen, einen geeigneten Kooperationspartner (Auftragnehmer - AN), der in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellt und in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen Berufsschule München-Land auf der Basis der jeweiligen Lehrpläne und eines vom Kooperationspartner selbst erarbeiteten sozial-pädagogischen Betreuungs- und Unterstützungskonzepts Bildungsarbeit leistet sowie eine Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt.
Das Konzept des Berufsintegrationsunterrichts ist eine integrative schulische Maßnahme zum Erwerb der Kompetenzen für eine erfolgreiche Berufsausbildung bzw. schulische Anschlussperspektive, eine gelingende Integration und das lebenslange Lernen.
Die Berufsintegrationsklassen (Berufsintegrationsvorklasse - BIKV und Berufsintegrationsklassen - BIK) einschließlich sämtlicher Deutschklassen an Berufsschulen (DK-BS) stehen vorrangig berufsschulpflichtigen jungen Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund offen (Aufnahme zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr), die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 sollen an der Außenstelle Feldkirchen folgende Berufsintegrationsklassen angeboten werden (Unterrichtsbeginn ist Montag, der 11.09.2023):
•2 Deutschklassen der sog. AnkER-Einrichtungen (DK-BS-AnkER)
•2 Deutschklassen zur Alphabetisierung (DK-BS-A)
•4 Berufsintegrationsvorklassen kooperativ (BIKV)
•2 Berufsintegrationsklassen kooperativ (BIK)
Zusätzlich sollen folgende Erweiterungsoptionen angeboten werden, falls sich im laufenden Schuljahr entsprechender Handlungsbedarf ergibt:
•bis zu 4 Deutschklassen Flexibel (DK-BS-Flexi)
•bis zu 4 kooperative Berufsintegrationsvorklassen (BIKV)
•bis zu 2 kooperative Berufsintegrationsklassen (BIK)
Der Auftraggeber hat die Option auf jeweils einjährige Verlängerung des Vertrags - maximal bis zu dreimal, zu unveränderten Konditionen. Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption per E-Mail bis spätestens 30.05. des jeweils aktuellen Schuljahres aus.
Zusätzlich sollen folgende Erweiterungsoptionen angeboten werden, falls sich im laufenden Schuljahr entsprechender Handlungsbedarf ergibt:
•bis zu 4 Deutschklassen Flexibel (DK-BS-Flexi)
•bis zu 4 kooperative Berufsintegrationsvorklassen (BIKV)
•bis zu 2 kooperative Berufsintegrationsklassen (BIK)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kooperationspartnerschaft für kooperative Berufsintegrationsklassen der staatlichen Berufsschule München-Land - Außenstelle Feldkirchen
Postanschrift: Baierbrunner Str. 27-29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer