Kooperationspartnerschaft für kooperative Berufsintegrationsklassen der staatlichen Berufsschule München-Land - Außenstelle Feldkirchen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationspartnerschaft für kooperative Berufsintegrationsklassen der staatlichen Berufsschule München-Land - Außenstelle Feldkirchen
An der Staatlichen Berufsschule München-Land - Außenstelle Feldkirchen werden Deutschklassen der sog. AnkER Einrichtungen (DK-BS-AnkER), Deutschklassen an Berufsschulen zur Alphabetisierung (DK-BS-A), Deutschklassen an Berufsschulen Flexibel (DK-BS-Flexi), Berufsintegrationsvorklassen (BIKV) und Berufsintegrationsklassen (BIK) in kooperativer Form geführt.
Für diese Klassen wird ein geeigneter Kooperationspartner gesucht, der in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellt und in enger Zusammenarbeit mit der Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leistet.
85622 Feldkirchen
Der Landkreis München (Auftraggeber - AG) sucht für den Berufsintegrationsunterricht der Berufsschule München-Land, Außenstelle Feldkirchen, Dornacher Straße 3 b, 85622 Feldkirchen, einen geeigneten Kooperationspartner (Auftragnehmer - AN), der in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellt und in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen Berufsschule München-Land auf der Basis der jeweiligen Lehrpläne und eines vom Kooperationspartner selbst erarbeiteten sozial-pädagogischen Betreuungs- und Unterstützungskonzepts Bildungsarbeit leistet sowie eine Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt.
Das Konzept des Berufsintegrationsunterrichts ist eine integrative schulische Maßnahme zum Erwerb der Kompetenzen für eine erfolgreiche Berufsausbildung bzw. schulische Anschlussperspektive, eine gelingende Integration und das lebenslange Lernen.
Die Berufsintegrationsklassen (Berufsintegrationsvorklasse - BIKV und Berufsintegrationsklassen - BIK) einschließlich sämtlicher Deutschklassen an Berufsschulen (DK-BS) stehen vorrangig berufsschulpflichtigen jungen Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund offen (Aufnahme zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr), die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 sollen an der Außenstelle Feldkirchen folgende Berufsintegrationsklassen angeboten werden (Unterrichtsbeginn ist Montag, der 11.09.2023):
•2 Deutschklassen der sog. AnkER-Einrichtungen (DK-BS-AnkER)
•2 Deutschklassen zur Alphabetisierung (DK-BS-A)
•4 Berufsintegrationsvorklassen kooperativ (BIKV)
•2 Berufsintegrationsklassen kooperativ (BIK)
Zusätzlich sollen folgende Erweiterungsoptionen angeboten werden, falls sich im laufenden Schuljahr entsprechender Handlungsbedarf ergibt:
•bis zu 4 Deutschklassen Flexibel (DK-BS-Flexi)
•bis zu 4 kooperative Berufsintegrationsvorklassen (BIKV)
•bis zu 2 kooperative Berufsintegrationsklassen (BIK)
Der Auftraggeber hat die Option auf jeweils einjährige Verlängerung des Vertrags - maximal bis zu dreimal, zu unveränderten Konditionen. Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption per E-Mail bis spätestens 30.06. des jeweils aktuellen Schuljahres aus.
Der Auftraggeber hat die Option auf jeweils einjährige Verlängerung des Vertrags - maximal bis zu dreimal, zu unveränderten Konditionen. Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoption per E-Mail bis spätestens 30.05. des jeweils aktuellen Schuljahres aus.
Zusätzlich sollen folgende Erweiterungsoptionen angeboten werden, falls sich im laufenden Schuljahr entsprechender Handlungsbedarf ergibt:
•bis zu 4 Deutschklassen Flexibel (DK-BS-Flexi)
•bis zu 4 kooperative Berufsintegrationsvorklassen (BIKV)
•bis zu 2 kooperative Berufsintegrationsklassen (BIK)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271230
-Gewerbeanmeldung
-Berufs-/Handelsregisterauszug
-Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige Nachweise
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271230
-Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
x Personenschäden: 2.500.000,00 €
x Sach- und Vermögensschäden: 500.000,00 €
x Bearbeitungsschäden: 250.000,00 €
x Schlüsselverlust bzw. Verlust von Zugangskarten: 100.000,00 €
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271230
-Angaben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge (beabsichtigt) vergeben werden
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271230
-Formblatt 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
-Formblatt 2493 "Erklärung Masernschutzgesetz"
-Formblatt 2496 "Schutzerklärung"
Anforderungen an das eingesetzte Personal (siehe Leistungsbeschreibung):
Der AN setzt zur Durchführung der Maßnahme qualifizierte und möglichst erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung ein, die nachfolgende Kriterien erfüllen:
-Qualifizierte und abgeschlossene Ausbildung (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-Bei Einsatz im Wahlmodul Sport: Unterrichtsberechtigung im Fach Sport oder freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport, mit der sie fachlich befähigt sind, Sport zu vermitteln. Zu den freiberuflichen Qualifikationen im Bereich Sport gehörten insbesondere die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zum/zur Diplom-Sportlehrer/in, die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Sportlehrer/in im freien Beruf sowie die Ausbildung zum/zur Staatliche geprüften Gymnastiklehrer/in mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit freiberuflichen Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK).
-Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung: einschlägiges, abgeschlossenes Studium (ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher – Jugend/Heimerziehung, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen und -erzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen) (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-Möglichst Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen (gerne auch in einem Be-rufsvorbereitungsjahr) oder Inhaber der Ausbildungsbefähigung/Ausbildungsberechtigung ("AdA-Schein") (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-Bevorzugt mit dem Einsatz prozessorientierter Lernstandserhebungen vertraut (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-Gemäß § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen sowie die Mitwirkungspflichten gemäß § 34 IfSG belehrt worden (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
-keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis (DK-BS-AnkER, DK-BS-A, DK-BS-Flexi, BIKV und BIK)
Der AN stellt sicher, dass nur den Anforderungen des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) entsprechendes Personal eingesetzt wird und legt der Schulleitung eine schriftliche Bestätigung darüber vor. Die Anlage "Information und Empfehlung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes" findet Anwendung. Geeignet ist nur Personal, das die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen und Qualifikationen erfüllt und diese über die erforderlichen Prüfungen und Berechtigungen nachweisen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer