Erweiterung der Hans-Kammerer-Grundschule und der Pestalozzi Lernförderschule - Lieferung der losen Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadtplatz 112
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle des Bürgermeisters
E-Mail:
Telefon: +49 8677887210
Fax: +49 8677887222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burghausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Hans-Kammerer-Grundschule und der Pestalozzi Lernförderschule - Lieferung der losen Möblierung
Die Stadt Burghausen beschafft für die Erweiterung der Hans-Kammerer-Grundschule und der Pestalozzi Lernförderschule (Außenstelle Burghausen) die lose Möblierung.
Los 1: Schulmobiliar (Leistungsverzeichnis für die Leistung L1 - Schulmobiliar) .
Los 2: Ergänzendes Mobiliar (Leistungsverzeichnis für die Leistung L2 - ergänzendes Mobiliar)
Eine ausführliche Darstellung des Lieferauftrags ergibt sich aus den Leistungsverzeichnissen
für das jeweilige Los und den Vertragsbedingungen (Formblatt 214, 215, 241; Geltung für beide Lose).
Schulmobiliar
Mozartstraße, 84489 Burghausen
Beschafft wird das Schulmobiliar für die Erweiterung der Hans-Kammerer-Grundschule und der Pestalozzi Lernförderschule (Außenstelle Burghausen) gemäß Leistungsverzeichnis für die Leistung L1 - Schulmobiliar.
Der Bieter hat zu jeder Position des Leistungsverzeichnisses die Farbrikatsangabe im Leistungsverzeichnis einzutragen. Ebenso hat der Bieter das Modell, welches er anbietet anzugeben. Zudem hat der Bieter zu jedem angebotenen Produkt eine Datenblatt zu übergeben, aus welchem sich der Hersteller, der Modellnamen, die Artikelnummer und alle weiteren Produktspezifikationen ergeben. Jedes Datenblatt m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis)
Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 123 oder § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen (Formblatt 124).
B) Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister und/oder Berufsregister (Formblatt 124). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123 und 124 GWB sowie § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Ausschlussgründe 124 II GWB);
D) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formblatt 124).
E) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234).
Es ist anzugeben, für welches Los die Erklärung der Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Bei einer Bewerbung für beide Lose, ist die Erklärung der Bietergemeinschaft für jedes Los gesondert einzureichen.
F) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236).
Es ist anzugeben für welches Los die Erklärung der Eignungsleihe eingereicht wird.
Bei einer Bewerbung für beide Lose ist die Erklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) sowie die Verpflichtungserklärung jedes Unternehmens (Formblatt 236) für jedes Los gesondert einzureichen.
Hinsichtlich der vorzulegenden Erklärungen vgl. Ziffer VI.3 dieser Auftragsbekanntmachung.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis)
Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken:
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formblatt 124).
Vergleichbare Leistungen sind Lieferleistungen für lose Möblierung.
H) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet bzw. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan bestätigt wurde.
Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen (Formblatt 124).
I) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch den Bieter zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis)
Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken:
J) Eigene rklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei (3) Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind Lieferleistungen für lose Möblierung.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von zusätzlich auf Anforderung drei (3) Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren mit folgenden Angaben zu benennen:
-Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
-Auftragssumme
-Ausführungszeitraum
1. Öff. Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entspr. Russlandbezugs abgeben (Formblatt 127). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.2. Eigenerklärung zur Verwendung von Holzprodukten die nach FSC, PEFC oder glw. zertifiziert sind oder erfüllen die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen (Formblatt 248).
Auf Anforderung hat der Bieter die in Formblatt 248 genannten Zertifikate und Einzelnachweise vorzulegen (z.B. CoC-Zertifikat; Nachweis der Gleichwertigkeit (soweit ntw.; Zertifikat einschl.Prüfergebnis);et
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung: Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus folgende Erklärungen vorlegen:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 123 oder § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen (Formblatt 124).
b) Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister und/oder Berufsregister (Formblatt 124). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123 und 124 GWB sowie § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Ausschlussgründe 124 II GWB);
d) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formblatt 124).
e) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
2.Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals aumass zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angeb auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89217628411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.