Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Putzarbeiten BA 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münchner Str. 12
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail:
Telefon: +49 808353010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Putzarbeiten BA 2
Die Grund- und Mittelschule Isen wird erweitert und generalsaniert. Im zweiten Bauabschnitt wird ein Gebäudeteil, der 1967 errichtet wurde, entkernt und nach den aktuellen Maßstäben ausgebaut. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Putzarbeiten im Innenbereich.
84424 Isen, Bräuanger 1
Prüfen und Überarbeiten der vorhandenen Wand- und Deckenputze, Haftbrücke und Feinputzlage 2.480 m²; Betonrippendecken verputzen 387 m;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung
Angaben zum Umsatz der letzten drei Jahre im Bereich der ausgeschriebenen Arbeiten, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
Angabe über die Zahl und Qualifikation der zur Verfügung stehenden Arbeiter; Angaben von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach VOB §6e EU vorliegen;
keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind;
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir
jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Internet-Adresse: https://www.vergabekammer.suedbaern.bayern.de
nach GWB §160:Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.