Rahmenvereinbarung - Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen, Blitzschutz- und Antennenanlagen sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 2023H3000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Porschestraße 5a
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lauterbach, Lara Faye
E-Mail:
Telefon: +49 87195224300
Fax: +49 87195224899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen, Blitzschutz- und Antennenanlagen sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überprüfung der elektrischen ortsfesten Betriebsmittel, elektrischen Anlagen, Maschinen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen nach DGUV Vorschrift 4 sowie DIN EN 62305/VDE 0185-305 für einen Zeitraum von 4 Jahren, aufgeteilt in 7 Lose (Regierungsbezirke).
Los 1 - Oberfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberfranken.
Los 2 - Mittelfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mittelfranken
Los 3 - Unterfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterfranken
Los 4 - Oberpfalz
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberpfalz
Los 5 - Schwaben
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwaben
Los 6 - Oberbayern
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberbayern
Los 7 - Niederbayern
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Niederbayern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für
Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende
Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem
entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die
Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“
zum Angebot hochzuladen.
-Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene
Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer
gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die
Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
-Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000
EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
nachweisen?
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die
Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
-Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der
ausgeschriebenen Leistung (Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 4 sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen)
wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage
ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
-Bitte erstellen Sie eine Datei „technischen Fachkräfte oder technischen Stellen“, aus der die für die Leistungserbringung
eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Gehen Sie hierbei
besonders auf die Elektrofachkräfte sowie Blitzschutzfachkräfte ein.
Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen
-Bitte beschreiben Sie die zur Ausführung des Auftrags benötigte technische Ausrüstung Ihres Unternehmens (z. B. Messgeräte,
eingesetzte Software etc.).
-Bitte beschreiben Sie die Maßnahmen, die Ihr Unternehmen zur Qualitätssicherung betreibt (z. B. Zertifizierung gem. DIN XXXXX).
-Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte
Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils
in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Bietergemeinschaften haben diese Datei für jedes Mitglied einzeln zu erstellen und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Datei(en) ist/sind als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union