Verpflegungsleistungen für die Unterkunfts-Dependance Hörmannsberger Straße 18, Mering Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-23-10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fronhof 10
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 892176-0
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für die Unterkunfts-Dependance Hörmannsberger Straße 18, Mering
Vollverpflegung der Bewohner der Unterkunfts-Dependance Hörmannsberger Straße 18 in 86415 Mering mit bis zu 176 Plätzen.
Vollverpflegung der Bewohner der Unterkunfts-Dependance Hörmannsberger Straße 18 in 86415 Mering mit bis zu 176 Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.12.2026 um 24:00 Uhr.
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote sind den Anlagen "04.1_Formblatt Wertungskriterien_Einfache Richtwertmethode" und "04.2_Formblatt Wertungsmethode_Einfache Richtwertmethode" zu entnehmen; dies gilt insbesondere für die jeweiligen Anforderungen an die konzeptionellen Ausgestaltungen sowie deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen sind besonders zu beachten. Es werden zudem nur Angebote gewertet, welche insgesamt bei dem Kriterium „Konzept: Auftragsbezogene Qualitätssicherung“ und Zertifizierungen mindestens 125 Leistungspunkte erzielen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Geben Sie folgende Eigenerklärung gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" unter Ziffer II, Seite 3 von 12 mit den Angebotsunterlagen ab:
"Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen." ODER "Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen."
Zum Nachweis Ihrer Erklärung ist mit Angebotsabgabe eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer ODER ein anderweitiger sonstiger Nachweise einzureichen.
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III.1.1.2) Nachweis einer Zulassung nach der VO(EG) Nr. 853/2004 (im Falle der Erforderlichkeit: Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Sofern Ihr Unternehmen einer Zulassung nach der VO(EG) Nr. 853/2004 bedarf, ist eine solche mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage "06.2.4_Anlage L4_LB Hinweise zum Lebensmittelhygienerecht".
HINWEIS:
Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind! Bitte reichen Sie diese daher unbedingt mit Ihrem Angebot ein.
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III.1.2.1) Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Für die Kalenderjahre 2020, 2021, 2022 wird im Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils ein Mindestjahresumsatz i.H.v. 1.800.000,00 € gefordert. Erklären Sie sich mit Angebotsabgabe in der Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer III, Seite 4 von 12, daher zum Jahresumsatz in den betreffenden Kalenderjahren und legen zusammen mit dem Angebot eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vor.
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III.1.2.2) Eigenerklärung zum Versicherungsschutz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. vorzuhalten mit den folgenden Mindestversicherungssummen:
• Personen und Sachschäden (pauschal) i.H.v. 2.500.000 €.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Mit den Angebotsunterlagen ist eine Eigenerklärung gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer III, Seite 5 von 12 zum gefordertem Versicherungsschutz abzugeben und dem Angebot eine schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann, oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht, beizulegen.
HINWEIS:
Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind! Bitte reichen Sie diese daher unbedingt mit Ihrem Angebot ein.
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III.1.3.1) Vorlage von mind. 3 geeigneten Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachte wesentliche Liefer- und Dienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen, vgl. Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 6 von 12.
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
- Die Leistung wurde innerhalb des Referenzzeitraums (gerechnet vom Ende der Angebotsfrist) erbracht.
- Die Laufzeit betrug mindestens 12 Monate.
- Die Leistung umfasste Catering-/Verpflegungsleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung zur Unterbringung von Personen mit mind. 100 untergebrachten Personen.
- Die Leistung hat die Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Getränken) an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag umfasst.
- Die Leistung hat Catering-/Verpflegungsdienstleistungen unter Beachtung religiöser Speisevorschriften (insb. Halal) umfasst.
Pro Referenz ist eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen. In dieser ist jeweils
- die Leistung (insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen),
- der Auftragswert (netto),
- der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und
- der Auftraggeber
zu bezeichnen.
Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Diese sind dann ebenfalls auf gesonderter Anlage einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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III.1.3.2) Qualitätssicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Das Unternehmen ist mindestens nach DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig zertifiziert. Als Gleichwertig anerkannt werden im Hinblick auf die Qualitätssicherung auch Zertifizierungen nach DIN EN ISO 22000, BRC Global Standard oder IFS International Food Standard, vgl. Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 7 von 12.
Der Nachweis der Zertifizierung ist mit dem Angebot einzureichen.
Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und bis zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Zertifizierungen sind zugelassen, wenn die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachgewiesen wird
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob
die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen
bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und
Erklärungen von Ihnen einzureichen.
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VI.3.2) Neben den unter dem „Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“,
angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot zudem
nachstehende sonstige Erklärungen und Nachweise einzureichen:
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VI.3.2.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ausschlussgrund bei Nichtvorliegen):
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu dient unter anderem auch das Formular "03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer I, Seite 2 und 3 von 12. Erklären Sie sich daher innerhalb dessen dazu:
a) dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen. Dies beinhaltet die Erklärung, dass gegen Sie in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber im Übrigen für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, legen Sie auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage mit Angebotsabgabe dar, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
b) dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde und legen dem Angebot eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen) der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit Ihr Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzsamts bei,
c) dass Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind und legen dem Angebot eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers bei (nicht älter als sechs Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen),
d) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; alternativ hierzu: dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Legen Sie das ausgefüllte Formular den Angebotsunterlagen bei.
Soweit Ihnen die Abgabe der Eigenerklärung nicht möglich ist, ist dies (zwecks der näheren Prüfung des Ausschlussgrundes durch die Zentrale Vergabestelle), unter Angabe einer ausführlichen Erläuterung, in einer eigenen Anlage zu den Angebotsunterlagen, zu erklären!
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die "Bewerbungsbedingungen, L 212 EU" und die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" verwiesen.
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VI.3.2.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischenRates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten
oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
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VI.3.2.3) Unternehmensdaten
Die Rubrik "Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine entsprechende separate Anlage mit dem Angebot einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Auf gesondertes Verlangen sind in diesen Fällen die entsprechenden Anlagen "05.1_L 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft", "05.2_L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen" sowie "05.3_L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" ausgefüllt vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formulare "05.1_L 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft" von jedem Mitglied einzureichen.
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VI.3.3) Die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" enthält eine Auflistung der mit dem Angebot einzureichenden Dokumente.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem oeffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Z1.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenueber der Zentralen Vergabestelle zu ruegen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen [GWB]). Verstoeße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muessen spaetestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber der Zentralen Vergabestelle geruegt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Ruege nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Moeglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachpruefung bei der Vergabekammer Suedbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht beruecksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemaess § 134 Abs. 1 GWB darueber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Uebermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege betraegt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachpruefung ist schriftlich an die Vergabekammer Suedbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 Muenchen, vgl. Ziff IV. 4 1) zu richten.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachpruefungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer Suedbayern weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse zu behandeln sind.