Gemeinde Poing: Beschaffung von Schul-IT (01) Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0039
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstr. 3
Ort: Poing
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail:
Telefon: +49 89451088960
Fax: +49 89451088969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.poing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Poing: Beschaffung von Schul-IT (01)
Die Gemeinde Poing beabsichtigt im Rahmen des DigitalPakts (Bayern dBIR) die Beschaffung von IT-Leistungen für Schulen, deren Sachaufwandsträger sie ist. Der Auftraggeber ist Sachaufwandsträger von drei Grund- und Mittelschulen. Diese sind die Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule (kurz: APS), die Grundschule am Bergfeld (kurz: GSB) und Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (kurz: GSKS).
Die Schulen werden von unterschiedlichen Schulleitungen geleitet und befinden sich jeweils an eigenen Standorten in Poing. Die Schulgebäude sind baulich nicht miteinander verbunden. Keine der Schulen verfügt über einen eigenen Ansprechpartner bzw. Administratoren für die IT. Der Verantwortungsbereich dafür liegt bei den Mitarbeitern des SG Z 2 Informations- und Kommunikationstechnik der Gemeinde Poing.
Die Schul-IT wird in drei (3) Fachlosen beschafft:
Los 1: Netzwerktechnik für zwei (2) Schulen (APS und GSB)
Los 2: Server für eine (1) Schule (APS)
Los 3: mobile Lehrerendgeräte ( APS, GSB, GSKS)
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Leistungsverzeichnissen und den Vertragsurkunden.
Netzwerktechnik für zwei (2) Schulen (APS und GSB)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung der Netzwerktechnik für zwei (2) Schulen (APS und GSB) (Systemlieferung).
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Server für eine (1) Schule (APS)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung eines Servers für eine (1) Schule (APS) (Hardware-Kauf)
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
mobile Lehrerendgeräte ( APS, GSB, GSKS)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung mobiler Lehrerendgeräte (APS, GSB, GSKS) samt Zubehör und MDM-Software (Hardware-Kauf und Software-Miete).
Ergänzungsbeschaffung iOS-Geräte.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 - LOS 1 und LOS 2 und LOS 3
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht haben.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand - LOS 1 und LOS 2 und LOS 3 (mit unterschiedlichen Werten, s. u.)
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die netto Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Netto-Umsatz im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens pro Geschäftsjahr::
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
A.3.1 Referenzprojekte - LOS 1 und LOS 2 und LOS 3 (mit unterschiedlichen Projektinhalten, s. u.)
Darstellung von zwei (2) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ab Ende der Angebotsfrist, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...
Los 1: ...aktive Netzwerkkomponenten in vergleichbarem Umfang geliefert und vor Ort verantwortlich in Betriebsbereitschaft gesetzt wurden. Zudem muss es sich um Beratungs- und Konfigurationsdienstleistungen im Bereich Core Switch HPE Aruba 5406R oder höher handeln.
Los 2: ...es sich um die Lieferung von Servern handelt.
Los 3: ...es sich um die Lieferung von iOs-Geräten vergleichbarer Art und in vergleichbarem Umfang handelt.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse)
Die Benennung des bieterseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprech-partner benannt werden.
• Projektbezeichnung
• Ausführungszeitraum
• Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts
• Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden.
• Auftragswert
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leis-tungsbestandteile er/es selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
(Ausschlusskriterium)
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A.3.2 Partnerstatus Silber - LOS 1
Bestätigen Sie, dass Sie mindestens den Partnerstatus Silber des Herstellers inne haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.3 Technical Expert und Certified Engineer - LOS 1
Bestätigen Sie, dass Sie über einen "Technical Expert" und einen "Certified Engineer" verfügen, welche für die Leistungserbringung auch eingesetzt werden können?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.4 Hersteller-zertifiziert - LOS 3
Bestätigen Sie, dass Sie ein vom Hersteller der Produkte für die Leistungserbringung hinreichend zertifiziertes Unternehmen sind?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.5 Aufrechterhaltung der Eignung - LOS 1 und LOS 2 und LOS 3
Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Eignung entsprechend Ihren Angaben über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.6 Keine Interessenkollision - LOS 1 und LOS 2 und LOS 3
Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Vertragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
1.) Zwei (2) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ab Ende der Angebotsfrist (s.o.).
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2.) Partnerstatus Silber - LOS 1
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3.) Technical Expert und Certified Engineer - LOS 1
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4.) Hersteller-zertifiziert - LOS 3
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.6): Klarstellung: Es ist die Abgabe von Angeboten für ein (1) und/oder mehrere Lose möglich. Die evtl. Angabe "Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose" wird vom TED-System selbständig erzeugt und ist NICHT zutreffend.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.