Beschaffung von Linienbussen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 024-2023-LL
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Christoph-Dorner Straße 9
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Linienbussen 2023
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 2 Gelenkzug-Niederflurlinienbussen und 3 Solo-Niederflurlinienbussen für den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Landshut.
Zusammenfassung von Los 1 und Los 2.
Sollte für Los 1 und für Los 2 nicht jeweils ein wertbares Angebot von unterschiedlichen Bietern zur Verfügung stehen, behält sich der Auftraggeber vor, in diesem Fall beide Lose an einen Bieter zu vergeben, wenn dieser für beide Lose ein wertbares Angebot abgegeben hat.
Gelenkzug-Niederflurlinienbusse
Landshut
Beschaffung von 2 Gelenkzug-Niederflurlinienbussen
Solo-Niederflurlinienbusse
Landshut
Beschaffung von 3 Solo-Niederflurlinienbussen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Losübergreifend wird gefordert:
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters (siehe Formblatt L 124)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt L 124)
Losübergreifend wird gefordert:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L 124)
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt L 124)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Formblatt L 124)
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB) (siehe Formblatt L 124)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (siehe Formblatt L 124)
- Eigenerklärung Bezug Russland (siehe Formblatt L 127)
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Wenn der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt werden soll, erfolgt die Abfrage bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Losübergreifend gilt:
- Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung:
Gefordert wird eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
• mindestens 5.000.000,00 € je Verstoß für Personenschäden sowie
• mindestens 3.000.000,00 € für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sollte eine Versicherung mit den o.g. Deckungssummen (noch) nicht bestehen, ist nachzuweisen, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird.
Eine Nichterfüllung der Mindestanforderungen an das o.g. Eignungskriterium führt zum Ausschluss des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
Losübergreifend wird gefordert:
- Eigenerklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (siehe Formblatt L 124)
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L 124)
Losübergreifend gilt:
- Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Gefordert werden mindestens 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Eine Nichterfüllung der Mindestanforderungen an das o.g. Eignungskriterium führt zum Ausschluss des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
Es gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungen (siehe Formblatt L 215).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Es besteht die Möglichkeit, eine Bietergemeinschaft zu bilden.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die unter Abschnitt III aufgelisteten Eignungserklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich
bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eignung:
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige
Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmereinsatz/ Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: