3340 Betonwerkstein Sportpark Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-04 FA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Greflingerstraße 26
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
3340 Betonwerkstein Sportpark Ost
Im Kasernenviertel im Osten Regensburgs liegt das Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne. Hier plant das Stadtwerk Regensburg den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades.
Dabei sind, mit dieser Ausschreibung Betonwerkstein zu vergeben:
- Bodenbeläge aus Betonwerkstein
- Beläge von Treppenstufen aus Betonwerkstein
- Sauberlaufmatten
Regensburger Osten, Areal der Prinz-Leopold-Kaserne an der Zeißstraße
Im Kasernenviertel im Osten Regensburgs liegt das Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne. Hier plant das Stadtwerk Regensburg den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades.
Dabei sind, mit dieser Ausschreibung Betonwerkstein zu vergeben:
- Bodenbeläge aus Betonwerkstein
- Beläge von Treppenstufen aus Betonwerkstein
- Sauberlaufmatten
Ausführungsfristen:
Beginn Montage: 27. Mai 2024
Fertigstellung: 06. Dezember 2024
Zwischentermine: siehe Ausschreibungsunterlagen
Diese Ausschreibung / Gewerk ist Teil der festgelegten 80/20 Aufteilung für das Projekt Sportpark Ost (SPO)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Den Existenznachweis erbringen wir durch eine Kopie der
- Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder - vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers
HINWEIS: Die geforderten Existenznachweise dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein.
2) Eigenerklärung
Mit Abgabe des Angebotes erkläre ich/wir, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 – 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach §124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1) Umsatzzahlen
Der durch die Bieter / die Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielte Nettogesamtumsatz. Einzutragen in Anlage 04, Angebotsblatt
1) Es sind drei fertiggestellte und abgeschlossene Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Kalenderjahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) mit einem Auftragswert von je min. [Betrag gelöscht] EUR netto nachzuweisen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten mit Bezug zu vergleichbaren Leistungen
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers, sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber
- Zeitraum und Datum der Fertigstellung der erbrachten Leistungen
- Umfang der Leistung in EUR netto.
Fehlt eine der geforderten Angaben zu einer Referenz, so kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden!
Es wird darauf hingewiesen, dass die Formblätter des Auftraggebers (Anlage 09) für jede Referenz einzeln zu verwenden sind.
Geforderte Mindeststandards:
zu 1): mindestens die geforderten Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt