Landkreis Amberg-Sulzbach - Neubau Dienstgebäude - Holz- und Fensterbau Referenznummer der Bekanntmachung: FüGK-2023-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossgraben 3
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 962139-460
Fax: +49 962137605-390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Amberg-Sulzbach - Neubau Dienstgebäude - Holz- und Fensterbau
Neubau eines Dienstgebäudes zur Unterbringung des Fachbereichs Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sowie der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Holzbau- und Fensterarbeiten:Außenwände Holzrahmenbauweise ca. 365 m²Innenwände tragend ca. 535 m²Vertikale Fassadenschalung Lärche sägerau ca. 545 m²Deckenflächen Brettsperrholz ca. 410 m²Dachflächen Brettsperrholz ca. 480 m²Holz-Alu-Fensterelemente, Fensterflächen ca. 215 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ursensollen
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92289
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.