Bewachung: Friedenstr. 40 - Baureferat - Technisches Rathaus Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2023-0031
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923398930478
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 08923398930478
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung: Friedenstr. 40 - Baureferat - Technisches Rathaus
Objektschutz-, Hausordnungs- und Veranstaltungsdienste, Revier-, Alarm- und Interventionsdienste im Baureferat - Technisches Rathaus, Friedenstr. 40 in 81671 München
Landeshauptstadt München
Baureferat - Technisches Rathaus
Friedenstr. 40, 81671 München
Deutschland
Hausordnungs- und Objektschutzdienst mit bis zu zwei Sicherheitskräften, Verfolgung von Stör-, Alarm- und Notfallmeldungen
Bauwerkshauptkontrolle und Schließdienst
Veranstaltungs- und Ordnungsdienste mit ca. 650 Std. jährlich
Revierdienst - Gebäudeaußenkontrolle
Alarm- und Interventionsdienst
Verlängerungsoption bis 30.11.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Fragebogen:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintrag ins Handelsregister (sofern gesetzlich nötig)
- Gewerbeanmeldung
- Erlaubnis nach § 34 a GewO
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe von Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Schlüsselverluste: [Betrag gelöscht] Euro
Abhandenkommen bewachter Sachen: [Betrag gelöscht] Euro
reine Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 (mit Angabe der Kontaktdaten des Endkunden!) in vergleichbarer Art und vergleichbarem Rechnungswert zufriedenstellend erbrachte Leistungen (mind. 1 Jahr, nicht älter als 3 Jahre) vorweisen.
Benennung Beschäftigtenzahlen, Niederlassung, Fluktuationsquote, Anzahl Einsatzfahrzeuge
Falls Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung unzutreffend sein könnte, muss auf Anforderung eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).