Kreativleistungen/ Kreativagentur, Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SBA000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bachus, Sabine
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativleistungen/ Kreativagentur, Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV)
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV) vermarktet die eigenen Produkte auf verschiedenen Kanälen und Plattformen. Für die Gestaltung des Marketing wird eine Kreativagentur beauftragt.
Dazu soll über zwei Lose - für den Geschäftsbereich LOTTO Bayern und den Geschäftsbereich der Spielbanken Bayern mit Online-Casino - eine vierjährige Rahmenvereinbarung mit Verlängerungsoption abgeschlossen werden.
Für weitere Details wird während des laufenden Verfahrens auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
Kreativleistungen/ Kreativagentur - Geschäftsbereich LOTTO Bayern
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer als Kreativagentur, den Geschäftsbereich LOTTO Bayern hinsichtlich geeigneter Marketing-, Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen zu beraten, hierzu nach Absprache mit LOTTO Bayern ein Konzept zu entwickeln und dieses durch geeignete Werbe- und Marketingmaßnahmen des bayernweiten Angebots von LOTTO Bayern umzusetzen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich und per Einschreiben von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre ab 01.01.2024.
Anhand der Teilnahmeanträge und bekannt gegebenen Kriterien und entsprechenden Gewichtung werden auf Grundlage der gemäß „Bewertungsmatrix Eignungskriterien“ erreichten Ge-samtsumme der erzielten Eignungspunkte die vier punktbesten Bewerber ermittelt, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Eignungskriterien:
- Erklärung über den Umsatz der letzten vier (seit 2019) abgeschlossenen Geschäftsjahre (pro Jahr), wenn jünger seit Gründung (Nachweis). Bezogen auf die reine Werbeleistung (keine
Mediaumsätze) einschließlich etwaiger Rechtsvorgänger
- Angabe, seit wann der Bewerber bezogen auf die Tätigkeit als Kreativagentur im Markt tätig ist (einschließlich etwaiger Rechtsvorgänger)
- Angabe, wie viele Mitarbeiter insgesamt im Unternehmen tätig sind
- Der Bewerber unternimmt angemessene Anstrengungen, um seine Leistungen nachhaltig ressourcenschonend und ökologisch zu erbringen. Angabe der umgesetzten allgemeinen
oder/ und ‐ soweit möglich mit dem Leistungsgegenstand in Verbindung stehenden ‐ speziellen Maßnahmen.
- 2 vergleichbare Referenzen bezogen auf Kreativleistungen, idealer Weise im staatlichen Glücksspielsektor
Bei ggfs. punktgleichen Bewerbern wird der Punktbeste des Kriterium 3 „Bewertungsmatrix Eignungskriterien Los 1“ zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber geringer, wird das Verfahren mit den geeigneten Bewerbern nach Teilnehmerlage fortgefahren.
Der Auftraggeber behält sich vor,
- auch das Erstangebot ohne Verhandlungen zu bezuschlagen ( § 17 Abs. 11 VgV)
- nicht oder nicht vollständig eingereichte oder mängelbehaftete geforderte Unterlagen und Nachweise nicht nachzufordern; dies kann zum Ausschluss führen.
- anhand der eingereichten Angebote eine Abschichtung vorzunehmen und – sofern eine ausreichende Anzahl wertungsfähiger Angebote vorhanden ist – nur die nach Öffnung der
Angebote aussichtsreichsten Angebote, die auf der Grundlage der fristgemäß eingereichten, schriftlichen Angebotsbestandteile Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben, zum
Gegenstand der Bietergespräche/ Verhandlungen zu machen.
- den Bietern nach Abschluss der Verhandlungen die Möglichkeit zu eröffnen, innerhalb einer kurzen, einheitlichen Frist ein finales Angebot (Best-and-Final-Offer, BaFO) abzugeben oder
nur ihren Angebotspreis zu überarbeiten; ein Anspruch darauf besteht für die Bieter nicht.
Kreativleistungen/ Kreativagentur - Geschäftsbereich Spielbanken und Online-Casino
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer als Kreativagentur, den Geschäftsbereich Spielbanken und Online-Casino hinsichtlich geeigneter Marketing-, Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen zu beraten, hierzu nach Absprache mit dem Auftraggeber ein Konzept zu entwickeln und dieses durch geeignete Werbe- und Marketingmaßnahmen des bayernweiten Angebots umzusetzen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich und per Einschreiben von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre ab 01.01.2024.
Anhand der Teilnahmeanträge und bekannt gegebenen Kriterien und entsprechenden Gewichtung werden auf Grundlage der gemäß „Bewertungsmatrix Eignungskriterien“ erreichten Ge-samtsumme der erzielten Eignungspunkte die vier punktbesten Bewerber ermittelt, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Eignungskriterien:
- Erklärung über den Umsatz der letzten vier (seit 2019) abgeschlossenen Geschäftsjahre (pro Jahr), wenn jünger seit Gründung (Nachweis). Bezogen auf die reine Werbeleistung (keine
Mediaumsätze) einschließlich etwaiger Rechtsvorgänger
- Angabe, seit wann der Bewerber bezogen auf die Tätigkeit als Kreativagentur im Markt tätig ist (einschließlich etwaiger Rechtsvorgänger)
- Angabe, wie viele Mitarbeiter insgesamt im Unternehmen tätig sind
- Der Bewerber unternimmt angemessene Anstrengungen, um seine Leistungen nachhaltig ressourcenschonend und ökologisch zu erbringen. Angabe der umgesetzten allgemeinen
oder/ und ‐ soweit möglich mit dem Leistungsgegenstand in Verbindung stehenden ‐ speziellen Maßnahmen.
- 2 vergleichbare Referenzen bezogen auf Kreativleistungen, idealer Weise im staatlichen Glücksspielsektor
- Eigenerklärung technische Ausstattung
Bei ggfs. punktgleichen Bewerbern wird der Punktbeste des Kriterium 3 „Bewertungsmatrix Eignungskriterien Los 2“ zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber geringer, wird das Verfahren mit den geeigneten Bewerbern nach Teilnehmerlage fortgefahren.
Der Auftraggeber behält sich vor,
- auch das Erstangebot ohne Verhandlungen zu bezuschlagen ( § 17 Abs. 11 VgV)
- nicht oder nicht vollständig eingereichte oder mängelbehaftete geforderte Unterlagen und Nachweise nicht nachzufordern; dies kann zum Ausschluss führen.
- anhand der eingereichten Angebote eine Abschichtung vorzunehmen und – sofern eine ausreichende Anzahl wertungsfähiger Angebote vorhanden ist – nur die nach Öffnung der
Angebote aussichtsreichsten Angebote, die auf der Grundlage der fristgemäß eingereichten, schriftlichen Angebotsbestandteile Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben, zum
Gegenstand der Bietergespräche/ Verhandlungen zu machen.
- den Bietern nach Abschluss der Verhandlungen die Möglichkeit zu eröffnen, innerhalb einer kurzen, einheitlichen Frist ein finales Angebot (Best-and-Final-Offer, BaFO) abzugeben oder
nur ihren Angebotspreis zu überarbeiten; ein Anspruch darauf besteht für die Bieter nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Eigenerklärung Russland (eVergabe)
- Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, USt-ID (eVergabe)
- Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung andere Unternehmen
- Erklärung Scientology (eVergabe)
- Eigenerklärung technische Ausrüstung (nur LOS 2)
- Geheimhaltungsvereinbarung
- mindestens 2 vergleichbare Referenzen
- Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten vier Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021, 2022)
- Geforderte Exklusivität bei den Leistungen des Grundbedarfs
- Ansprechpartner für den Aufraggeber auf Seiten des Auftragnehmers verfügt über einwandfreie Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, insbesondere über sprachliche Sicherheit im fachtechnischen Dialog (Niveau C2).
- Anzahl der Beschäftigten im Zeitpunkt des Teilnahmeantrages
- Liste der wesentlichen vom Bewerber in den letzten vier Jahren erbrachten, mit der beschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen und/oder auf dem
Glücksspiel-/Casino-Sektor mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bewerbers zur Ausführung des Auftrages (nur LOS 2)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.