Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2023-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981468-1103
Fax: +49 981468-1119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landratsamt-ansbach.de
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981468-1103
Fax: +49 981468-1119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landratsamt-ansbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach
verschiedene abfallwirtschaftliche Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach, insbesondere
- Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem
- Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
- Sammlung und Transport von Bioabfall
- Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall
- Behälteränderungsdienst für Restabfall, Bioabfall und Altpapier inkl. Vorhaltung und Betrieb eines Behälterlagers
Sammlung u.Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion I: Nord-West)
Landkreis Ansbach
Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben:
Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem
Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem
Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem
Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2032, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2029 ausspricht ("Verlängerungsoption").
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Sammlung u.Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion II: Süd)
Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben:
Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem
Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem
Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem
Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2032, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2029 ausspricht ("Verlängerungsoption").
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Samml. u. Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost)
Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben:
Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem
Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem
Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem
Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2032, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2029 ausspricht ("Verlängerungsoption").
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Altpapier neu aus.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. die Sortierung und die Vermarktung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (Behältersammlung) und einer Sammlung an Wertstoffhöfen erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Landkreises Ansbach.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Voraussichtliche Menge: Verwertung von Altpapier, ca. 12.470 Mg/a
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027 (1. Verlängerungsoption).
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028 (2. Verlängerungsoption).
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West)
Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben:
Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd)
Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben:
Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost)
Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben:
Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion I)
Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus.
Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben.
Mengengerüste:
Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a
Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a
Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a
Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere:
• Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung)
• Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen)
• Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n
• Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste)
• Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion II: Süd)
Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus.
Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben.
Mengengerüste:
Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a
Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a
Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a
Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere:
• Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung)
• Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen)
• Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n
• Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste)
• Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost)
Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus.
Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben.
Mengengerüste:
Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a
Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a
Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a
Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere:
• Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung)
• Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen)
• Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n
• Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste)
• Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Behälteränderungsdienst inkl. Vorhaltung und Betrieb eines Behälterlagers
Der Landkreis Ansbach schreibt den Behälteränderungsdienst für Restabfall, Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung und des Betrieb eines Behälterlagers neu aus.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Austausch oder Reparatur defekter Behälter und/oder defekter Transponder,
- Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter,
- Neugestellung von Behältern,
- Änderungen der Behältergröße,
- Abholung von Behältern bei Abmeldung eines Grundstücks,
- Ausstattung der auszutauschenden Behälter mit Aufklebern,
- Nachrüstung der Altpapierbehälter mit Transponder,
- Montage / Demontage von Biofilterdeckeln,
- Schlossnachrüstung bei Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehältern,
- Vorhaltung eines Behälterlagers für die Lagerung der Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehälter,
- Wartung und Instandhaltung der Behälter (z. B. Räder, Deckel, Transponder etc.),
- Verwertung der defekten und sonstigen ausgemusterten Altbehälter.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Mengengerüst: ca. 3.300 Grundstücksanfahrten
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
weiteres siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen / Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs-/Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) ist auch ein Nachweis über die Eintragung in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) zulässig. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden. Ggf. sind ergänzend geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlagen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Eigenerklärung zu § 19 des Gesetzes zur Regelung eines Allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) (Verpflichtungs- und Haftungsfreistellung)
Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- und Handelsregister
Eigenerklärung zu Bezug zu Russland (Formblatt L 127)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind desweiteren vorzulegen:
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Polizeiliche Führungszeugnisse alle Geschäftsführer / Inhaber und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Nachweis der Gewerbeanmeldung
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Eigenerklärung zu Umsatzangaben des Gesamtunternehmens und Bereich der ausgeschriebenen Leistung (für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre)
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung
Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall:
o pro Personen- und Sachschäden von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (brutto)
o für Vermögensschäden vom mindestens [Betrag gelöscht] Euro (brutto)
Die Haftpflichtversicherung muss bis zum Vertragsende bestehen.
Falls eine entsprechende Haftpflichtversicherung noch nicht besteht, wird diese im Falle der Beauftragung abgeschlossen. Die entsprechende Bescheinigung der Versicherung bzw. die Zusicherung der Versicherung im Auftragsfall eine vorgenannte Anforderung genügende Vereinbarung abzuschließen, wird auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorgelegt.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung
Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Umweltschadensversicherung verfügen. Dies umfasst mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall: 1 Mio. Euro
Die Umweltschadensversicherung muss bis zum Vertragsende bestehen. Falls eine entsprechende Umweltschadensversicherung noch nicht besteht, wird diese im Falle der Beauftragung abgeschlossen. Die entsprechende Bescheinigung der Versicherung bzw. die Zusicherung der Versicherung im Auftragsfall eine vorgenannte Anforderung genügende Vereinbarung abzuschließen, wird auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorgelegt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind desweiteren vorzulegen:
jüngsten bestätigten Jahresabschlussbericht bzw. Bilanzen und GuV’s der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit deren Veröffentlichung für den Bieter gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird (sh. Besondere Vertragliche Bedingungen in der jeweiligen Losbeschreibung)
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen
Eigenerklärung zu Referenzen
Der Bieter muss über eine geeignete Referenz verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2022 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistung und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Referenzkunden zu überprüfen.
Lose 1 bis 3:
Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerungen mit einer Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Angebotsabgabe. Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 60 Monaten liegen.
Los 4:
Mindestens eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 6.000 Mg pro Jahr über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Angebotsabgabe. Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 60 Monaten liegen
Lose 5 bis 7:
Mindestens eine Referenz über die Behältersammlung haushaltsnaher Abfälle mit elektronischer Identifikation der Entleerungen mit einer Leistungsmenge von 2.500 Mg pro Jahr über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Angebotsabgabe. Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 60 Monaten liegen.
Lose 8 bis 10:
Mindestens eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bioabfall mit einer Leistungsmenge von 2.500 Mg pro Jahr über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Angebotsabgabe. Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 60 Monaten liegen
Los 11:
Mindestens eine Referenz über den Behälterservice bei Einsammelleistungen mit elektronischer Identifikation der Entleerungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Angebotsabgabe. Der 12-monatige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 60 Monaten liegen
Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 11 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung (Lose 4, 8 bis 10 betreffend) können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges)
(sh. beiliegendes Formblatt)
Benennung der Anliefer- / Übernahmestelle (Lose 1 bis 3 - Altpapier - sowie Lose 8 bis 10 - Bioabfall - )
(sh. beiliegendes Formblatt)
Benennung der Verwertungsanlage (Los 4 - Altpapier - sowie Lose 8 bis 10 - Bioabfall - )
(sh. beiliegendes Formblatt)
Nutzungsnachweis zur Anliefer- / Übernahmestelle (Lose 1 bis 3 - Sammlung und Transport Altpapier sowie 8 bis 10 - Verwertung von Bioabfall) (siehe beiliegendes Formular)
Nutzungsnachweis zur Verwertungsanlage (Los 4 - Verwertung von Altpapier sowie Los 8 bis 10 - Verwertung von Bioabfall) (siehe beiliegendes Formblatt)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind desweiteren vorzulegen:
Zertifikat(e) zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. Transportgenehmigungen
1) Hinterlegung der Kalkulation:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrundeliegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag wie folgt einzureichen:
Der Umschlag ist außen mit dem Bieternamen, der Anschrift und der Angabe
"Urkalkulation zur Ausschreibung - Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach ab 2024 im Offenen Verfahren nach VgV - Nicht öffnen -" zu kennzeichnen.
Die Kalkulation ist in einem verschlossenen (z.B. verklebten), fensterlosen Umschlag je Los an die Vergabestelle zu richten oder persönlich abzugeben:
Landratsamt Ansbach
SG 23 - Abfallwirtschaft
Herrn Talkovski
Mariusstraße 27
91522 Ansbach
Die Kalkulation muss betriebswirtschaftlich und technisch transparent und aussagefähig und mit dem Angebot abstimmbar sein. In inhaltlicher Hinsicht müssen sich aus der Kalkulation mindestens folgende Informationen ergeben:
Leistungsansätze (Stunden / Kapazitäten)
Stundensatzermittlung für Fahrzeuge je Fahrzeugtyp einschließlich Kostenansätze für Verbräuche (Treibstoffe etc.), Instandhaltung, Versicherungen etc.
Stundensatzermittlung für Personal je Qualifikation (Fahrer, Personal etc.)
Anschaffungskosten, wirtschaftliche Nutzugsdauern und Restwerte von eingesetzten Fahrzeugen, Maschinen, Geräten sowie von den jeweiligen Behandlungs- bzw. Verwertungsanlagen sowie von der Anliefer-/Übernahmestelle
Sonstige Kosten/Erlöse (Behandlung, Konditionierung, Verwertung, Infrastrukturkosten etc.)
Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorischer Gemeinkostenzuschlag
Kalkulatorischer Gewinnzuschlag
Abstimmbarkeit mit den Angaben im Angebotsformular
Bei den Leistungsansätzen hat der Bieter darauf zu achten, dass die Leistungsstunden getrennt nach den logistischen Teilprozessen kalkuliert werden. Die Anzahl der für die Leistungserbringung erforderlichen Kapazitäten (Personal, Fahrzeuge) ist nachvollziehbar über die sich aus einer Normalbeschäftigung ergebenden Leistungsstunden je Kapazität abzuleiten.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bereits im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung die Öffnung der Kalkulation in Anwesenheit des Bieters zu fordern, etwa bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten (vgl. § 60 Abs. 1 VgV) oder bei ungewöhnlich hohen Angeboten.
Die Öffnung kann nur in Anwesenheit eines Bevollmächtigten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Die Unterlagen werden nach Einsichtnahme erneut versiegelt.
Soweit das Angebot eines Bieters nicht bezuschlagt wird, wird die Kalkulation wieder zurückgegeben.
Die Kalkulation der Bieter, auf deren Angebote ein Zuschlag erteilt wird, verbleiben bei der Vergabestelle. Nach Vertragsende wird die Kalkulation dem Auftragnehmer ebenfalls wieder zurückgegeben.
Die Öffnung der Kalkulation nach Vertragsschluss erfolgt nur bei Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern.
2) Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung:
Die Versicherungen sind bis zum Ablauf des Vertrages aufrechtzuerhalten.
3) Zertifizierung:
Der Auftragnehmer verfügt über den gesamten Leistungszeitraum über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die von ihm in Bezug auf diesen Auftrag durchzuführenden Entsorgungsleistungen, insbesondere hinsichtlich der hierfür erforderlichen Tätigkeiten, Anlagen und Abfallart.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
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Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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