Managed Print Service für das Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000029-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9113985708
Fax: +49 9113983141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managed Print Service für das Klinikum Nürnberg
Managed Print Service; Hardwarebeschaffung und Servicedienstleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines MPS-Vertrages an einen fachkundigen und leistungsfähigen AN zur Erbringung dieser Managed Print Services.
Im Rahmen des zukünftigen Betriebs der Druck- und Multifunktionssystemumgebung soll der AN die Wartung der Systeme, die Ersatzbeschaffung von neuen Druckern sowie Disposition, Bevorratung und Lieferung von Toner und Verschleißmaterialien übernehmen.
Neben der Modernisierung der gesamten Druckerflotte und dem Ausbau der Digitalisierung mit bestehenden als auch neuen Funktionalitäten für die weitere Automatisierung im Print Bereich soll auch aktuellen Entwicklungen im klinischen Bereich Rechnung getragen werden, wie z.B. Rezeptdruck auf Blankoformularen.
Definierte Teilziele sind dabei:
• die strategische Konzeption der Drucker und Multifunktionssystem-Flotte, die das reibungslose wirtschaftlich optimale Betrieb sichert. AG erwartet ein Kostenersparnis 5-10%.
• Berücksichtigung aktueller Stellplatzsituationen
• Ein-Hersteller-Strategie zur Vereinheitlichung der Systemlandschaft, der Bedienbarkeit, dem optimalen Einsatz von ergänzenden Druckmanagementlösungen sowie zur Reduzierung des gesamten technischen und kaufmännischen Administrationsaufwandes
• Lasertechnologie-Strategie aufgrund der Ein-Hersteller-Strategie, technischer Abhängigkeiten im Formulardruck, SAP Druck und anderen Prozessen, einheitlicher Bedienführung, etc.
• das permanente Verwalten der gesamten Drucker-Flotte über ein entsprechendes Managementsystem (Software) inkl. einfachem Reporting
• Steigerung der Verfügbarkeit aller Systeme im Dokumenten-Output-Bereich
• Entlastung des AG-Personals von Standardaufgaben im Druckumfeld, wie beispielsweise Entstörung und Wartung von Systemen sowie Verschleißteil- und Verbrauchsmaterialmanagement
• Flexibilität in der Anpassung der gesamten Systemflotte an künftige Gegebenheiten innerhalb der Vertragslaufzeit
• Nahtlose Überführung des IST-Zustandes in den neuen SOLL-Zustand ohne Kol-lateraleffekte
-Eigenerklärung Hersteller Partnerstatus bzw. Hersteller Autorisierung:
Gefordert wird vom Bewerber/Bieter, dass er ein zertifizierter Partner des Herstellers ist und vom Hersteller für die von ihm angebotene Leistung in diesem Vergabeverfahren autorisiert ist. Als Nachweis muss den Teilnahmeunterlagen ein Dokument / Zertifikat beigelegt werden, aus dem der aktuelle Partnerstatus bzw. Autorisierung hervorgeht.
-Eigenerklärung zu Service und Support;
Service und Support stellt den wichtigsten Teil der Leistungen dar. Um die Kontrollfunktion im Rahmen der KRITIS Verordnung wahrnehmen zu können und um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, ist ein direkter Zugriff auf den Serviceerbringer notwendig. Daher sollte der Anbieter der Serviceerbringer sein. JA, Anbieter ist Serviceerbringer für 1st und 2nd Level Support [ 20 Punkte]; NEIN, Anbieter erbringt die Leistung über einen Subauftragnehmer [ 0 Punkte]
-Eigenerklärung zur klimaneutralen Herstellung;
Zur Gewährleistung einer optimierten Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten wird verstärkt auf eine klimaneutrale Produktion sowie Transport, Verwertung und Rohmaterialien geachtet. Es werden maximal 20 Punkte für die Geräteherstellung sowie 20 Punkte für die Tonerherstellung als klimaneutrale Herstellung gewertet, sofern per Zertifikat oder Dokument dies nachweisbar ist. Der Bewerber kann somit maximal 40 Wertungspunkte erreichen.
-Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen;
Gefordert werden mindestens zwei (2) bis fünf (5) vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Projektstart ab 01.01.2020).
Referenzobjekte betreffend:
• Die Lieferung, Bereitstellung, Inbetriebnahme, Service und Support von Druck- und Multifunktionssystemen
mit Umfang/Erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Vertragszeitraumes (Start – Ende), sowie den Namen und Anschrift des öffentlichen oder privaten Empfängers und eine kurze Projektbeschreibung.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind. Zwei (2) geeignete Referenzen (Referenz 1 und 2) stellen die Mindestanforderung dar welche einen Auftrag mit einer Mindeststückzahl von 500 Druck- und Multifunktionssysteme inkl. Service und Support umfasst. Weitere drei (3) wesentliche Referenzen (Referenz 3 bis 5) werden mit maximal 50 Punkte pro Referenz gewertet (Anzahl der Druck und Multifunktionsgeräte max 30 Punkte; jeweils 5 Punkte für Tonertausch direkt an den Systemen, durch den Auftragnehmer, Authentifizierungslösung z.B. FollowMe Druck, Schulungen, Projektmanagement), sofern diese geeignet, vergleichbar und wertbar sind. Der Bewerber kann somit mit den Referenzen maximal 150 Wertungspunkte erreichen.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber unter der Mindestanzahl 3 liegt, behält sich der Auftragnehmer gemäß § 51 Abs. 3 VgV vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die geeigneten Bewerber
einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
- Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
- Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
- Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Betriebs bzw. Industriehaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro, für Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro sowie für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] Euro besteht bzw. bestehen wird. Die Deckungssumme ist über die gesamte Vertragslaufzeit je Schadensfall uneingeschränkt erhalten. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Betriebs bzw. Industriehaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro, für Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro sowie für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] Euro besteht bzw. bestehen wird. Die Deckungssumme ist über die gesamte Vertragslaufzeit je Schadensfall uneingeschränkt erhalten. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
-Eigenerklärung Hersteller Partnerstatus bzw. Hersteller Autorisierung;
Gefordert wird vom Bewerber/Bieter, dass er ein zertifizierter Partner des Herstellers ist und vom Hersteller für die von ihm angebotene Leistung in diesem Vergabeverfahren autorisiert ist. Als Nachweis muss den Teilnahmeunterlagen ein Dokument / Zertifikat beigelegt werden, aus dem der aktuelle Partnerstatus bzw. Autorisierung hervorgeht.
-Eigenerklärung zu Service und Support;
Service und Support stellt den wichtigsten Teil der Leistungen dar. Um die Kontrollfunktion im Rahmen der KRITIS Verordnung wahrnehmen zu können und um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, ist ein direkter Zugriff auf den Serviceerbringer notwendig. Daher sollte der Anbieter der Serviceerbringer sein.
-Eigenerklärung zur klimaneutralen Herstellung;
Zur Gewährleistung einer optimierten Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten wird verstärkt auf eine klimaneutrale Produktion sowie Transport, Verwertung und Rohmaterialien geachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis für die klimaneutrale Herstellung der Geräte und Toner per Zertifikat oder entsprechendem Dokument (direkt oder indirekt durch Kompensation).
-Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen:
Gefordert werden mindestens zwei (2) bis fünf (5) vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Projektstart ab 01.01.2020)
Referenzobjekte betreffend:
• Die Lieferung, Bereitstellung, Inbetriebnahme, Service und Support von Druck- und Multifunktionssystemen
mit Umfang/Erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Vertragszeitraumes (Start – Ende), sowie den Namen und Anschrift des öffentlichen oder privaten Empfängers und eine kurze Projektbeschreibung.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind.
Zwei (2) geeignete Referenzen (Referenz 1 und 2) stellen die Mindestanforderung dar welche einen Auftrag mit einer Mindeststückzahl von 500 Druck- und Multifunktionssysteme inkl. Service und Support umfasst. Weitere drei (3) wesentliche Referenzen (Referenz 3 bis 5) werden pro Referenz gewertet, sofern diese geeignet, vergleichbar und wertbar sind. Der öffentliche Auftraggeber weißt daraufhin das bei Einreichung von mehr als insgesamt fünf (5) Referenzen nur fünf (5) Referenzen gewertet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Die Ausgestaltung der Referenzbeschreibung obliegt dem Bewerber (keine Formvorschrift) Der Bewerber muss dabei sicherstellen, dass die geforderten Kriterien zu den Referenzen vollumfänglich in den Referenzbeschreibungen enthalten sind und für den Auftraggeber eindeutig, transparent und nachvollziehbar strukturiert dargestellt sind.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, vom Bewerber die Kontaktdaten zu dessen/deren eingereichten Referenzen für eine Überprüfung einzufordern.
-Eigenerklärung Hersteller Partnerstatus bzw. Hersteller Autorisierung;
Gefordert wird vom Bewerber/Bieter, dass er ein zertifizierter Partner des Herstellers ist und vom Hersteller für die von ihm angebotene Leistung in diesem Vergabeverfahren autorisiert ist. Als Nachweis muss den Teilnahmeunterlagen ein Dokument / Zertifikat beigelegt werden, aus dem der aktuelle Partnerstatus bzw. Autorisierung hervorgeht.
-Eigenerklärungen zu geeigneten Referenzen:
Gefordert werden mindestens zwei (2) bis fünf (5) vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Projektstart ab 01.01.2020).
Referenzobjekte betreffend:
• Die Lieferung, Bereitstellung, Inbetriebnahme, Service und Support von Druck- und Multifunktionssystemen
mit Umfang/Erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Vertragszeitraumes (Start – Ende), sowie den Namen und Anschrift des öffentlichen oder privaten Empfängers und eine kurze Projektbeschreibung.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind.
Zwei (2) geeignete Referenzen (Referenz 1 und 2) stellen die Mindestanforderung dar welche einen Auftrag mit einer Mindeststückzahl von 500 Druck- und Multifunktionssysteme inkl. Service und Support umfasst. Weitere drei (3) wesentliche Referenzen (Referenz 3 bis 5) werden pro Referenz gewertet, sofern diese geeignet, vergleichbar und wertbar sind. Der öffentliche Auftraggeber weißt daraufhin das bei Einreichung von mehr als insgesamt fünf (5) Referenzen nur fünf (5) Referenzen gewertet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Die Ausgestaltung der Referenzbeschreibung obliegt dem Bewerber (keine Formvorschrift) Der Bewerber muss dabei sicherstellen, dass die geforderten Kriterien zu den Referenzen vollumfänglich in den Referenzbeschreibungen enthalten sind und für den Auftraggeber eindeutig, transparent und nachvollziehbar strukturiert dargestellt sind.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, vom Bewerber die Kontaktdaten zu dessen/deren eingereichten Referenzen für eine Überprüfung einzufordern.
- Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
- Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
- Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
- Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen.
- Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
- Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
- Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.