Neubau Hauptfeuerwache, Kurt-Romstöck-Ring, Neumarkt i.d.OPf. - Bodenverbesserung Referenznummer der Bekanntmachung: 341 Bodenverbesserung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91812551603
Fax: +49 9181255202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hauptfeuerwache, Kurt-Romstöck-Ring, Neumarkt i.d.OPf. - Bodenverbesserung
Bodenverbesserung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Untergrundverbesserung mit Schottersäulen oder dgl., Durchmesser i. d. R 45 – 80 cm. Länge 3,0 bis 5,0 m nach statischer Erfordernis flächig unter Gründungsbauteilen/Bodenplatten auf eine Fläche von ca. 3400 m² einmessen und herstellen, zzgl. Nebenleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.