SuedLink - Örtliche Bauüberwachung Baulos 4 / PFA A4 Referenznummer der Bekanntmachung: SuedLink = A100
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Engelbrecht
E-Mail:
Telefon: +49 921507402853
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=223952
Abschnitt II: Gegenstand
SuedLink - Örtliche Bauüberwachung Baulos 4 / PFA A4
Gestellung einer örtlichen Bauüberwachung für die jeweiligen Baulose 4 der Vorhaben 3 und 4 im Projekt SuedLink der TenneT TSO GmbH (Planungsabschnitt 2 bzw. Planfeststellungsabschnitt A4).
Niedersachsen
Gestellung einer örtlichen Bauüberwachung für die jeweiligen Baulose 4 der Vorhaben 3 und 4 mit dem Ziel, die sich aus den Genehmigungen und Verträgen heraus ergebenen Auflagen, Hinweise und Bedingungen hinsichtlich der Durchführung der Baumaßnahme zu erfassen, den Beteiligten in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen sowie die Einhaltung derer entsprechend zu koordinieren und zu überwachen und die Arbeiten während der Baumaßnahme im Sinne des Bauherren auf Vertragsgrundlage zu überwachen und zu koordinieren. Ferner soll Sorge dafür getragen werden, dass die Dokumentation nach Vorgabe des Bauherren von allen am Bau Beteiligten gesammelt und an das Dokumentenmanagement übergeben werden.
Der AG behält sich vor, die Beauftragung bis zum Abschluss der Bautätigkeiten im PFA A4 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(a) Berufs- oder Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber
niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein
darf.
Alternativer Nachweis
Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der
erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur
Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(b) Unternehmensorganisation
Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Darstellung der
Unternehmensorganisation als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen, die auch Hinweise auf das
Geschäftsmodell enthält. Des Weiteren sollte diese Unternehmenspräsentation folgendes beinhalten:
- Rechtsform des Bieters
- Informationen über die Bietergemeinschaft sofern angedacht
- Zahl eigener Mitarbeiter
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B04 zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Anzahl Mitarbeiter
2. Erklärung über finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Gesamtumsatz
4. Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
1. 5
2. Bankerklärung / Bonitätsauskunft und / oder Bilanz oder Bilanzauszüge
3. Je 0,5 Mio Euro Umsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre
3. Die Deckungssumme der Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für
Sach-, Personen- und Vermögensschäden 3 Mio Euro betragen
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B05 zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Referenzen
2. Projektteam
3. Geographische Nähe
1. Nachweis von Erfahrungen in der Bauüberwachung vergleichbarer linienhafter Infrastrukturprojekte gefordert. Hierfür sind mindestens 2 in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführte Referenzaufträge mit folgenden Inhalten nachzuweisen:
• Projektbeschreibung und Beschreibung der eigenen Leistung
• Projektvolumen, Projektkenndaten (Fläche/ Länge/ Umfang)
2. Erklärung und Nachweis der im Bereich Bauüberwachung linienhafter Infrastrukturprojekte tatsächlich beschäftigten Personen. Da die Projektsprache Deutsch ist, haben alle Mitarbeiter des Projektteams fließend Deutsch zu beherrschen.
3. Der Bieter muss Firmenstandorte in Deutschland nachweisen, damit die Leistungen durch Standortnähe und Personalstruktur entsprechend der Vorgaben umgesetzt werden können.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B06 zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz vertraulicher Informationen in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung
geschlossen werden, wobei die Bewerber nach Aufforderung des Auftraggebers (AG) ein berechtigtes Interesse
an der Auftragsausführung belegen müssen.
Eine gesamtschuldnerische Haftung des AG ist ausgeschlossen.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen
einer Aufhebung sind unter Ziff. 7 der Angebotsbedingungen dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach § 57
SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit
einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist
gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2
GWB).
Ort: Ansbach
Land: Deutschland