Architekten- und Landschaftsarchitektenleistung Thomas-Wimmer-Haus Referenznummer der Bekanntmachung: 432/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ring 111
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Landschaftsarchitektenleistung Thomas-Wimmer-Haus
Objektplanung Gebäude und Freianlagen für den Neubau eines Wohngebäudes mit einer Nicht-Wohnnutzung im Erdgeschoss und einer Tiefgarage auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 130 aus dem Jahr 1967 (Hans-Thonauer-Straße und Burgkmairstraße) und des Bauvorbescheids (erteilt im August 2021)
Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI und Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI
Ersatzneubau Thomas-Wimmer-Haus 81739 München
Das Kommunalreferat der Landeshauptstadt München, als Vertreter der Stiftungsimmobilie Alte Heimat, beabsichtigt als letzten Baustein im Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Alten Heimat einen Ersatzneubau in der Burgkmairstr. 9 zu errichten.
Die Neubaumaßnahme soll eine Geschossfläche von ca. 10.440 m² aufweisen und wie das Bestandsgebäude 8-Geschosse umfassen. Im Erdgeschoss soll - wie bereits auch im Bestandsgebäude - weiterhin die Nutzung für eine Psychosoziale Betreuung sowie für eine Alten-Tagespflegeeinrichtung ermöglicht werden. In den oberen Geschossen sind insgesamt mindestens 154 Wohnungen mit Belegungsschwerpunkt auf sozial schwächere ältere und behinderte Menschen zu planen, die mit Wohnungen von Beschäftigten in Pflegeberufen mit niedrigem Einkommensniveau ergänzt werden.
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Kriterien für die Auswahl der geeignetsten Bewerber (§51 VgV):
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Architektenleistungen
Umsatz (netto):
Umsatz netto für die ausgeschriebenen Leistungen im Mittel:
Von dem angegebenen Umsatz der Jahre 2022, 2021 und 2020 wird für die Bewertung ein Mittelwert gebildet.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Netto-Umsätze aller Teammitglieder bewertet.
Folgende Punkte können erzielt werden (Angaben jeweils in EUR netto):
>= [Betrag gelöscht] EUR: 5 Punkte
[Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR: 3 Punkte
[Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR: 1 Punkt
bis [Betrag gelöscht] EUR: 0 Punkte
Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
- Landschaftsarchitektenleistungen
Umsatz (netto):
Umsatz netto für die ausgeschriebenen Leistungen im Mittel:
Von dem angegebenen Umsatz der Jahre 2022, 2021 und 2020 wird für die Bewertung ein Mittelwert gebildet.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Netto-Umsätze aller Teammitglieder bewertet.
Folgende Punkte können erzielt werden (Angaben jeweils in EUR netto):
>= [Betrag gelöscht] EUR: 5 Punkte
[Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR: 3 Punkte
[Betrag gelöscht] EUR - [Betrag gelöscht] EUR: 1 Punkt
bis [Betrag gelöscht] EUR: 0 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
2. Technische Leistungsfähigkeit:
- Qualifiziertes Personal Architektenleistungen:
Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Bewerbungszeitpunkt.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Mitarbeiterqualifikationen aller Teammitglieder gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Büro mit mindestens 2 qualifizierten Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt.
Die Bewertung der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt nachfolgender Abstufung:
Mehr als 7 Pers. mit Qualifikation: 5 Punkte
5-7 Pers. mit Qualifikation: 3 Punkte
2-4 Pers. mit Qualifikation: 1 Punkt
weniger als 2 Pers. mit Qualifikation: Ausschluss
Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
- Qualifiziertes Personal Landschaftsarchitektenleistungen:
Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Bewerbungszeitpunkt.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Mitarbeiterqualifikationen aller Teammitglieder gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Büro mit mindestens 2 qualifizierten Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt.
Die Bewertung der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt nachfolgender Abstufung:
Mehr als 5 Pers. mit Qualifikation: 5 Punkte
4-5 Pers. mit Qualifikation: 3 Punkte
2-3 Pers. mit Qualifikation: 1 Punkt
weniger als 2 Pers. mit Qualifikation: Ausschluss
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
3. Referenzprojekte
Es werden nur solche Referenzen gewertet, die gemäß den nachfolgend aufgezählten Kriterien mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterien):
- mindestens eine vergleichbare Referenz für Architektenleistung Geschosswohnungsbau (vgl. 3.1)
- mindestens eine vergleichbare Referenz für Landschaftsarchitektenleistungen (vgl. 3.2)
Es kann für jede der oben genannten Mindestanforderungen dieselbe Referenz eingereicht werden sofern die Referenzkriterien für die Vergleichbarkeit eingehalten sind. Dies ist deutlich zu kennzeichnen.
3.1 Referenzprojekt für einen Geschosswohnungsbau:
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
- Geschosswohnungsbau mit dauerhafter Wohnnutzung (Wohnen, Wohnheim etc., Ausschluss von Hotels und Boarding Houses)
- Neubau (Aufstockung und Dachausbau ausgeschlossen)
- Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-5
- mind. 50 Wohneinheiten je Referenz
- Datum Baugenehmigung: Juli 2018 - Juli 2023
Projektspezifika:
- Projektgröße:
Anzahl Wohneinheiten:
ab 100 WE 5 Punkte
75 WE -99 WE: 3 Punkte
50 WE - 74 WE: 1 Punkt
weniger als 50 WE: Referenz nicht vergleichbar und damit nicht wertbar
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
- Integrierte Tiefgarage vorhanden:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz wurde nach einer Wohnraumförderbestimmung gefördert (bspw. KommWFP, EOF)
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz Öffentlicher Auftraggeber
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Integrierte Nicht-Wohnnutzung (? 150 m² NF):
als integrierte Nicht-Wohnnutzung gilt z.B. eine gewerbliche oder eine soziale Nutzung
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz wurde vollständig barrierefrei nach DIN 18040 geplant
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz wurde mindestens im Energiestandard EH 40 geplant
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
3.2 Referenzprojekte für Landschaftsarchitektenleistungen
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
- Neubau
- Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-5
- mind. 20 Wohneinheiten je Referenz
- Datum Baugenehmigung: Juli 2018 - Juli 2023
Projektspezifika:
- Projektgröße
Die Größe und Qualität der Freianlagen orientiert sich an der Gebäudegröße (Anzahl der Wohneinheiten), da diese sich in den Bereichen Freiflächennutzungen, Fahrrad- und Müllflächen etc. niederschlägt.
Anzahl Wohneinheiten:
ab 100 WE 3 Punkte
20 WE - 99 WE: 1 Punkt
weniger als 20 WE: Referenz nicht vergleichbar und damit nicht wertbar
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz wurde barrierefrei nach DIN 18040 errichtet:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz hat eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Integrierte Nicht-Wohnnutzung mit dazugehörigen Freibereichen:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 34 HOAI (Leistungsbild Objektplanung Gebäude) und gem. § 39 HOAI (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen)
Stufe I: Leistungsphasen 1 und 2
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise:
Stufe II: Leistungsphase 3 und 4
Stufe III: Leistungsphase 5
Stufe IV: Leistungsphase 6 und 7
Stufe V: Leistungsphase 8
Stufe VI: Leistungsphase 9
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als ArchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als LandschaftsarchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
- Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
- Erklärung Bezug Russland
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Angabe der Beschäftigten gemäß §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre für das Büro des Bewerbers mit Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Beschäftigte/Freiberufler, Praktikanten/Auszubildende, Sonstige);
- Name/Qualifikation und Berufserfahrung des/r Projektleiter/s welche/r die Leistung tatsächlich erbringt gemäß §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
- Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
- Referenzen gemäß §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus der die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1 sowie II.1.5 hervorgeht
- Bewerber beschäftigt zum Bewerbungszeitpunkt mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter für Architekturleistungen:
Als qualifiziert gelten Architekten sowie Beschäftigte und Freiberufler mit Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss der Fachrichtung Architektur. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung "Architekt/-in" gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Ein Nachweis der Qualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie Zeugnis).
- Bewerber beschäftigt zum Bewerbungszeitpunkt mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter für Landschaftsarchitekturleistungen:
Als qualifiziert gelten Landschaftsarchitekten sowie Beschäftigte und Freiberufler mit Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/-in" gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Landschaftsarchitekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Ein Nachweis der Qualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie Zeugnis).
- Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz für Architektenleistung im Geschosswohnungsbau vorzulegen
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
> Geschosswohnungsbau mit dauerhafter Wohnnutzung (Wohnen, Wohnheim etc., Ausschluss von Hotels und Boarding Houses)
> Neubau (Aufstockung und Dachausbau ausgeschlossen)
> Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-5
> mind. 50 Wohneinheiten je Referenz
> Datum Baugenehmigung: Juli 2018 - Juli 2023
- Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz für Landschaftsarchitektenleistung vorzulegen
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenz:
> Neubau
> Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-5
> mind. 20 Wohneinheiten je Referenz
> Datum Baugenehmigung: Juli 2018 - Juli 2023
Wird eine der vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Berufsbezeichnung ArchitekIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates und
Berufsbezeichnung LandschaftsarchitekIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates.
Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 57 Abs. 2 VgV
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen pro Jahr 3-fach maximiert:
Architektenleistung:
- für Personenschäden EUR 3 Mio
- für sonstige und Vermögensschäden EUR 3 Mio
Landschaftsarchitektenleistung:
- für Personenschäden EUR 3 Mio
- für sonstige und Vermögensschäden EUR 1,5 Mio
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben.
- Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind als pdf-Dokumente, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F689L
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).