Beschaffung eines Upgrades für das 1,5 Tesla MRT der Kinderradiologie
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 9312016055800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Upgrades für das 1,5 Tesla MRT der Kinderradiologie
Das im Bestand befindliche 1,5 Tesla MRT kann wirtschaftlich sinnvoll, durch ein Upgrade, auf den neuesten technischen Stand gebracht werden.
Das im Institut für Diagnostische und interventionelle Radiologie vorhandene 1,5T MRT System MAGNETOM-AERA soll durch ein Upgrade aufgerüstet werden.
Das bestehende System wurde 2012 installiert und dient der Patientenversorgung und Forschung in der Kinderradiologie.
Durch die heutigen Anforderungen im Bereich Patientenversorgung und bestehenden Forschungsprojekten ist es erforderlich, Gradientensystem und die HF-Elektronik auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.
Dies ermöglicht es, das System für weitere Jahre auf dem erforderlichen technischen Stand für den klinischen Einsatz einzusetzen, um Untersuchungsregionen hochaufgelöst oder mit erweiterter Abdeckung darzustellen.
Bei dem Upgrade bleiben Komponenten u.a. der Magnet als Bestandteil der „neuen" Anlage bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um ein Upgrade (Bezeichnung: MAGNETOM-SOLA-FIT-Upgrade), welches ausschließlich durch die Firma SIEMENS Healthineers - Hersteller des Gesamtsystems - durchgeführt werden kann.
Bei dem Upgrade bleiben Komponenten u.a. der Magnet als Bestandteil der „neuen" Anlage bestehen.
Auf dem Markt gibt es keinen Anbieter, welcher dieses Upgrade anbietet bzw. durchführen kann, da es sich nur in Kombination mit Komponenten des Originalherstellers durchführen lässt.
Durch das Upgrade werden nur die Gradienten- und HF- Elektroniksystem durch neue Komponenten ausgetauscht. Da diese neuen Komponenten an die vorhandenen Komponenten des SIEMENS MAGNETOM AERA angepasst bzw. abgestimmt werden
müssen, ist dieses SOLA-FIT-Upgrade nur durch den Hersteller (SIEMENS Healthineers) möglich. Diese erforderlichen Komponenten werden nicht über Fachhändler vertrieben und können nur direkt bei SIEMENS-Healthineers bezogen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.