Neubau Kindergarten St. Irmengard in Buch - Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung, Projekt-Nr. PRJ-2010-1001, Vergabe-Nr. 135004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buch am Erlbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84172
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindergarten St. Irmengard in Buch - Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung, Projekt-Nr. PRJ-2010-1001, Vergabe-Nr. 135004
Die Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Peter in Buch am Erlbach als Auftraggeber und Bauherr plant den Abriss des bestehenden Kindergartens St. Irmengard, Schulstraße 6 in 84172 Buch am Erlbach und den Ersatzneubau des Kindergartens. Der bestehende Kindergarten weist zum einen massive bauliche Mängel und zum anderen erhebliche Defizite der Nutzflächen und beim Raumprogramm auf. Daher wurde in Abstimmung mit dem Bauherrn und der Regierung von Niederbayern entschieden, die Bestandsanlage abzubrechen und einen Ersatzneubau zu errichten.
Das bestehende Gebäude umfasst aktuell einen Kindergarten mit 4 Gruppen für Kinder bis 6 Jahre auf einer Ebene und ist teilunterkellert. Der Kindergarten stammt aus 1974 und wurde 1993 erweitert. Das Gebäude nutzt in Längsrichtung die starke Hanglage des Grundstücks.
Die Kinder werden voraussichtlich in ein Provisorium der Gemeinde ausgelagert, so dass eine Interimslösung oder Containerprovisorium nicht Teil des Verfahrens sein wird.
Das neue Gebäude inkl. aller Zu-, Aus- und Umgänge ist behindertengerecht bzw. barrierefrei zu konzipieren. Sowohl für die Baukonstruktion und den Innenausbau als auch für die technische Ausrüstung gilt die Maßgabe der Nachhaltigkeit. Auch werden innovative Lösungen zur Energieeinsparung erwartet. Dabei sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Herstellung und für den späteren Betrieb zu berücksichtigen.
Da der Neubau so schnell wie möglich realisiert werden muss, sind Maßnahmen zur Beschleunigung der Ausführung in LPH 8 ausdrücklich gewünscht.
Schulstraße 6 in 84172 Buch am Erlbach
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Maßnahme: PRJ-2010-1001, Vergabe-Nr. 135004.
Auftragsbestandteile sind der Abriss des Bestandsgebäudes und der Ersatzneubau auf dem alten Baufeld.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie für die Neugestaltung des Kindergartens und ein Raumprogramm vor.
Bei diesem Projekt werden Förderungen bei der Regierung von Niederbayern beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich ab Mitte/Ende März 2023 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Mitte/Ende April 2023. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2025 geplant und die Fertigstellung voraussichtlich für Frühjahr 2027.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021,
Stufe 2: LPH 3, gem. § 55 f HOAI 2021,
Stufe 3: LPH 4-6, gem. § 55 f HOAI 2021,
Stufe 4: LPH 7-9, gem. § 55 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Besondere Leistungen werden teilweise beauftragt, und optional werden weitere besondere Leistungen beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland