Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe nach VgV, Stadt Iphofen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 26
Ort: Iphofen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Lenzer
E-Mail:
Telefon: +49 9323871522
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-iphofen.de/
Postanschrift: Steigweg 24
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wirth
E-Mail:
Telefon: +49 093212680052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe nach VgV, Stadt Iphofen
Die Lange Gasse und der Marktplatz in der Stadt Iphofen sind das „Herzstück“ des bekannten fränkischen Weinortes. Die Gliederung der Raumstruktur geht auf das gotische Leitersystem zurück, das jedoch nach dem 30-jährigen Krieg überformt wurde, aber noch ablesbar ist.
Durch erforderliche Grundsanierungen von Wasserleitungsnetz und Kanal sowie Neubau von Fernwärmeleitungen stehen umfangreiche Sanierungen im Straßenraum an.
Die dadurch notwendigen Eingriffe in den Stadtboden sollen nun genutzt werden, um die in unterschiedlichen Sanierungszeiten entstandenen verschiedenen Belagsarten neu zu ordnen und gleichzeitig den aktuellen Anforderungen an Stadtklima, Bepflanzung und Stadtökologie zu begegnen.
Die Stadt Iphofen hat seit über 40 Jahren stets eine hohe Qualität und lange Tradition in der Altstadtsanierung und der Auseinanddersetzung mit dem Stadtboden. Anlass für den Wettbewerb sind nicht nur die anstehenden Infrastrukturmaßnahmen sondern auch der Wunsch, den wichtigen Stadteingang und Weg in die Altstadt vom Einersheimer Tor (mit Bushaltestelle, Parkplätzen ...) über die Lange Gasse zum Marktplatz aufzuwerten. Dabei stellt die hohe städtebauliche Qualität des Marktplatzes als Platzraum mit gestaffelter Raumabfolge ein besondere Anforderung an die Planung.
Der Realisierungsbereich umfasst den Straßenzug der Langen Gasse. Hier stehen die ersten Sanierungsmaßnahmen der städtischen Infrastruktur unmittelbar bevor.
Die Lange Gasse und Teilbereiche der Oberen Gasse sind geprägt von einem breiten Straßenquerschnitt, der vor allem für den ruhenden Verkehr genutzt wird und das Potenzial an Aufenthaltsfläche im dicht bebauten Stadtkern nicht ausschöpft.
Parkplätze prägen das Straßenbild, stellenweise werden Seitenbereiche für Außengastronomie genutzt.
Im Ideenteil sollen bereits jetzt vorausschauend die weiteren Perspektiven für einen Neuordnung des Marktplatzes aufgezeigt werden. Eine konsequente gestalterische „Handschrift“ für den Stadtboden soll künftig beide Bereiche auszeichnen und den Gestaltungsspielraum für die heutigen Anforderungen an einen innerstädtischen Platz ausloten. Auch hier wird die Fläche vom ruhenden Verkehr dominiert. Das Flair des Platzes zeigt sich erst bei den zahlreichen Veranstaltungen im Weinort; außerhalb dieser Zeiten wird der Platz als wenig einladend empfunden.
In einer Parkraumanalyse wurde der notwendige Stellplatzbedarf ermittelt, der demtsprechend neu geordnet werden muss. Dabei sind die Belange der Anlieger sowie der Gastronomie zu berücksichtigen. Mit einer entsprechenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs, der verminderten Verkehrsbelastung sowie dem Wunsch, den Bürgern „ihr Wohnzimmer“ wieder mit einem der Bedeutung des Ortes entsprechenden Flair zu versehen, erhofft sich die Stadt Iphofen vom Ergebnis des Wettbewerbes einen wichtigen Impuls für die Stadtentwicklung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Teilnehmenden des Wettbewerbs ist auf 20 begrenzt.
Die Ausloberin hat vorab sechs Teilnehmende direkt benannt und eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft.
Weitere 14 Teilnehmende werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Diese Teilnehmenden werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 RPW 2013
• Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung
• Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB vorliegen und ggf. Angabe von Ausschlussgründen gem. § 125 GWB
(Selbstreinigung)
• Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbenden/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der
Berufszulassungen
• Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbenden
• Vorlage von einer vergleichbaren Referenz
Zusätzlich bei Bewerbenden, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleitende für ein anderes Büro erbracht haben:
• Bestätigung über die Projektleitung durch das andere Büro
Alle Bewerbende, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz muss ein mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung Lange Gasse/Obere Gasse/Marktplatz“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbares Referenzprojekt eingereicht werden.
Dies ist auf einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen.
Die Referenz kann auch ein Projekt sein, welches die Bewerbenden als Projektleitende in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben. In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.
Erwartet wird auf dem Referenzblatt aussagekräftige grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu dem Projekt mit vergleichbarer Komplexität:
• eine Freianlage eines innerstädtischen Straßeraums mit hoher Aufenthaltsqualität
• Fertigstellung des Objektes im Zeitraum ab 01.01.2014
• min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 oder 13.2. HOAI 2021
• min.Lph 2-5 vom Bewerber erbracht
• Darstellung mit Plänen und ggf. Fotos des Projektes
Einzureichen sind:
1. Ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen
2. Referenznachweis
3. ggf. unterschriebene Erklärung einer Bewerbergemeinschaft
Alle geforderten Dokumente sind im Format DIN A4, die Referenz im Format DIN A3 abzuspeichern. Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung ausschließlich digital einzureichen über die Vergabeplattform aumass mit Kennwort Straßenraumgestaltung Iphofen.
Termin ist der 06. Oktober 2023 bis 24:00 Uhr.
Für den rechtzeitigen Eingang trägt der Bewerbende die Verantwortung.
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
• nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
• nicht unterschriebener Bewerbungsbogen
• Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller
Mitglieder)
• fehlende oder unvollständige Referenzblätter
Landschaftsarchitekt:innen; Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Verkehrsanlagenplaner:innen sind nur als Mitverfasser:innen in Bewerbergemeinschaft zugelassen.Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfänger:innen und kleine-ren Büros hingewiesen. Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertretenden zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
• termingemäß eingegangen sind.
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens
Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
• Nutzungsqualität und Atmosphäre
• Städtebauliche Qualität
• Multifunktionalität
• Stadtklimatische Qualität und Bepflanzung
• Gestaltungsqualität
• Barrierefreiheit
• Wirtschaftlichkeit
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.
Es wird eine Wettbewerbssumme von 70.000,00 € netto bereitgestellt.
Das Preisgeld von 70.000 € wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:
1. Preis: 28.000,00 € (netto)
2. Preis: 18.000,00 € (netto)
3. Preis: 12.000,00 € (netto)
Anerkennungen: 12.000,00 € (netto)
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer:innen Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Das Preisgericht behält sich weiterhin vor, für den Realisierungs- und Ideenteil jeweils eine Preisgruppe zu bilden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschl. des Realisierungs- und IdeenWBW wird ein VgV ohne TeilnahmeWBW nach §14Abs.4 Nr.8 VgV durchgeführt. Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit den ersten Preisträger:innen keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträger:innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie in der Verfassererklärung benannt. Ausloberin wird den erfolgr. aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des WBWergebnisses im Realisierungsber. mit den erforderl. Planungsleistungen beauftragen. Es ist grundsätzl. eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI2013 §39 Freianlagenplanung, HZ IV vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Ausloberin behält sich vor,die Beauftragung in drei Stufen (LP1-4 /LP5-7 und LP8-9) zu beauftragen. Stadt Iphofen wird die tiefbautechn. Leistungen getrennt vergeben. Es ist vorgesehen,bis zur Ausführung der Oberflächen ein Provisorium herzustellen. Planungsleistung für die Oberflächengestaltung ist dann Auftragsgegenstand. Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit ggf. zusammenhängenden zusätzl. Zeit/Koordinierungs/und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI. Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld der Preisträger entspr. auf das Honorar des Realisierungsteils angerechnet. Ausloberin wird zu Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung (§80VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderl. Unterlagen wie folgt verlangen:
-Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Bietende/Bietergemeinschaft müssen/muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mind.1.500.000,00 EU für sonstige und Sachschäden mind.1.000.000,00 EU beträgt. Es sind mind. zwei Schadensfälle/ Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufl. Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bietende/die Bietergemeinschaft der Eignungsleihe bedient).
- Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation von mind. 3 Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bietenden /der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bietenden /der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2021 ersichtlich ist.
Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:
Platzierung im Planungswettbewerb 50%
Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls
Herangehensweise an Projekt 10%
Projektteam,Qualitäts/Zeit- und Kostenmanagement des Unternehmens 10%
Honorarangebot 10%
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981-53-1277
+**
99
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amts-blatt der Europäischen Union.