Campusneubau für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Großraum München Referenznummer der Bekanntmachung: 88109 E 0010
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Staudengarten 2a
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8161932-3304
Fax: +49 8161932-3314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campusneubau für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Großraum München
Der Campus wird im laufenden Betrieb nach einem bereits vorliegenden städtebaulichen Konzept inklusive Erschließung neu gestaltet und geordnet. In vier Bauphasen sollen voraussichtlich 21 Neubauten mit unterschiedlicher Nutzung errichtet werden. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzfläche von rund 50.000 m2 mit etwa 1.400 Arbeitsplätzen.
NUF 2 Büroarbeit ca. 66 v.H.
NUF 3 Labore und Werkstätten ca. 11 v.H.
NUF 4 Lager ca. 17 v.H.
NUF 7 Sonstige Nutzungen ca. 3 v.H.
Rund 3 v.H. der Nutzungsfläche sind für hochverfügbare Bereiche/Rechenzentren mit besonderen Sicherheitsanforderungen ausgewiesen.
Kostenobergrenze: 1.800.000.000,- € brutto.
München
Generalplanungsleistungen: Folgende Leistungsbilder werden zusammengefast beauftragt:
Honorar auf Grundlage der Anrechenbaren Kosten (gemäß HOAI 2021, RifT, freie Vereinbarung):
- Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI
- Freianlagen gemäß § 39 HOAI
- Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI
- Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI
- Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
- Technische Ausrüstung - HLS, ELT gemäß § 55 HOAI
(alle Anlagengruppen)
- Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- BNB Koordination
- Abbruchplanung
Inkludiert sind alle weiteren Leistungen die zur vollständigen Planung des Campus erforderlich sind, u.a. sind dies: (nicht abschließend)
- Brandschutz
- Laborplanung
- Explosion
- Küchenplanung
- Fassadenplanung
- Logistik
- Sicherheit
- Gebäudeautomation
Wichtiger Hinweis:
Der Bewerber muss sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags in der Geheimschutzbetreuung des BMWK befinden.
Gemäß aktuell gültigem Sicherheitsbescheid muss der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags zur Aufbewahrung von Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH befugt sein. Im späteren Projektverlauf kann die Aufbewahrung von Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad GEHEIM erforderlich sein.
Die Beschäftigten des Bewerbers müssen für alle geforderten Leistungsbilder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) gemäß §10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) abgeschlossen haben. Mindestens hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgendes Personal nachzuweisen. Das Personal ist im Projektverlauf aufzustocken.
- Gebäude und Innenräume: mind. 4 Beschäftigte Ü3
- Freianlagen: mind. 1 Beschäftigte Ü3
- Ingenieurbauwerke/Abbruch/SiGeKo: mind. 4 Beschäftigte Ü3
- Verkehrsanlagen: mind. 1 Beschäftigte Ü3
- Tragwerksplanung: mind. 1 Beschäftigte Ü3
- Technische Ausrüstung, HLS: mind. 3 Beschäftigte Ü3
- Technische Ausrüstung, ELT: mind. 3 Beschäftigte Ü3
- Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik): mind. 3 Beschäftigte Ü3
- BNB Koordination: mind. 1 Beschäftigte Ü3
Die Vorgaben für den Auftragnehmer gelten ebenso vollumfänglich für evtl. Unterauftragnehmer sowie Teilnehmer einer etwaigen Bietergemeinschaft. Die Bestimmungen der §§38 bis 41 des VSVgV sind auf alle etwaigen Unteraufträge anzuwenden.
Stufen-/ Bauabschnittsweise Beauftragung:
Mit Vertragsschluss wird der Auftragnehmer mit der Leistungsstufe 1 (LPh 3-4) der Bauphase 1 und 2 beauftragt. Der geschätzte Auftragswert über alle zu beauftragenden Leistungsstufen der Bauphasen 1 und 2 beträgt rund [Betrag gelöscht] EURO (netto). Weitere Leistungsstufen und Bauphasen werden abhängig von der Genehmigungslage abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Am Staudengarten 2a
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland