Dachabdichtung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruffiniallee 2
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-85821069
Fax: +49 89-85829969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtung
Die ausgeschriebene Leistungen im LV Dachabdichtungen bestehen aus Dachabdichtungen über Untergeschosse (erdüberdeckend) und den Dächern von Sport-, Schwimmhalle und Foyer inkl. Dämmung aus Schaumglas und Mineralwolle, einer abschließenden Begrünung und einem Leckagesystem. Klempnerarbeiten umfassen Verkleidungen von Aufkantungen und der Attika sowie die Dachentwässerung. Einbauten Dach bestehen aus Rauchabzugsöffnungen und einem Flachdachausstieg.
Die ausgeschriebene Leistungen im LV Dachabdichtungen bestehen aus Dachabdichtungen über Untergeschosse (erdüberdeckend) und den Dächern von Sport-, Schwimmhalle und Foyer inkl. Dämmung aus Schaumglas und Mineralwolle, einer abschließenden Begrünung und einem Leckagesystem. Klempnerarbeiten umfassen Verkleidungen von Aufkantungen und der Attika sowie die Dachentwässerung. Einbauten Dach bestehen aus Rauchabzugsöffnungen und einem Flachdachausstieg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Klosterwuhne 40
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder
auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb
von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.