Interaktive Touch-Displays SMART Board mit iQ, 6000R-Serie mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0135
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 139-443860)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Wasserstraße 4
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Fürth – Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Touch-Displays SMART Board mit iQ, 6000R-Serie mit Zubehör
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von interaktiven Touchdisplays vom Hersteller/Typ „SMART Board 6000R-Serie“ mit Höhenverstellung und Zubehör.
Zu beliefern sind 12 Grundschulen, 5 Mittelschulen, 2 Grund- und Mittelschulen, 2 Förderzentren, 3 Gymnasien, 2 Realschulen, 1 Wirtschaftsschule sowie 3 Berufsschulen im Stadtgebiet Fürth.
Sämtliche angebotenen Produkte müssen konform mit den vom Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus veröffentlichten Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen (Votum 2022) sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eine Abweichung von Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung des § 31 Abs. 6 VgV ist bei der gegenständlichen Beschaffung von SMART-Boards ist angezeigt und zulässig, da nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe der Vergabestelle hierfür vorliegen.
Die Beschaffung wird durchgeführt um bereits vorhandene, umfangreiche Bestände zu ergänzen.
Das ausgeschriebene Produkt stellt den einheitlichen Standard in den Klassenräumen der Schulen der Stadt Fürth dar. Es ist bereits eine erhebliche Anzahl von SMART-Boards an allen Fürther Schulen vorhanden. Es handelt sich somit um eine Ergänzung der bereits vorhandenen SMART-Ausstattung. Eine Mischung von Produkten verschiedener Hersteller oder Systeme ist mindestens aus pädagogischer und organisatorischer Sicht im Unterricht an den Schulstandorten weder schul- noch einsetzbar. Zudem ist bereits eine stadtweite Lizenz für die SMART-Software vorhanden, die vertraglich gebunden ist.