Erweiterung Kläranlage Hohenwart - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Hohenwart
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86558
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 84436914
Fax: +49 84436969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markt-hohenwart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Kläranlage Hohenwart - Planungsleistungen
Ingenieurbauwerk gem. § 41 - LP 3-9, Tragwerksplanung gem. §49 - LP 3-6, 8, Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-5, 7, 8) gem. §53 - LP 1-9, Freianlagenplanung gem. §38 - LP 1-9, jeweils gemäß HOAI 2021
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Markt Hohenwart als Betreiber plant die Erweiterung der Kläranlage Hohenwart. Zur Umsetzung der Maßnahme werden folgende Leistungen erforderlich:- Ingenieurbauwerk (Ing-BW Gruppe 2) gem. § 41 HOAI- Tragwerksplanung gem. §49 HOAI- Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-5, 7, 8) gem. §53 HOAI - Freianlagenplanung gem. §38 HOAI Die bestehende Tropfkörperanlage wurde 2001 auf 4.950 EW60 erweitert. Sie ist aktuell mit ca. 4.200 EW belastet. Der Ort Deimhausen (ca. 500 EW) wird künftig an die Kläranlage Hohenwart angeschlossen (separate Maßnahme), zudem sind Anforderungswerte an die Parameter Phosphor und Stickstoff zu erwarten. Die Kläranlage ist auf ca. 7.500 EW zu erweitern und verfahrenstechnisch auf die Einhaltung der künftigen Anforderungswerte zu ertüchtigen. Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage war befristet bis 12/2021 und wurde zwischenzeitlich verlängert bis 12/2024. Die wasserrechtliche Erlaubnis der Regenentlastung endet ebenfalls 12/2024. Die Mischwasserbehandlung findet derzeit in den Absetzteichen der Kläranlage statt. Im Zuge der Erweiterung der Kläranlage ist auch die Mischwasserbehandlung zu ertüchtigen und ein Regenüberlaufbecken mit ca. 1.000 m3 zu errichten. Die Vorplanungen für die Erweiterung der Kläranlage und die Ertüchtigung der Mischwasserbehandlung werden gegenwärtig erarbeitet und voraussichtlich im Mai 2023 abgeschlossen. Vorgesehen ist die Umstellung auf das Belebtschlammverfahren. In einem Variantenvergleich wird eine konventionelle Durchlaufbelebung dem Systemverfahren „BIOCOS“ gegenübergestellt. Aus dem Variantenvergleich wird die Vorzugsvariante hervorgehen. Die Planung beinhaltet den Neubau eines Betriebs- und Maschinengebäudes mit Rechen, einer stationären Klärschlammentwässerung, einer Fällmittelstation und den Bau der Klärbecken. Das Regenüberlaufbecken soll mit Rechen und Spülvorrichtung ausgerüstet werden und erfordert aufgrund der Höhenverhältnisse voraussichtlich ein Pumpwerk zur Entleerung. Im Zuge der Maßnahme ist die Erneuerung der gesamten Elektro-Mess-Regelungs- und Steuerungstechnik der Kläranlage erforderlich. Sowohl der Kläranlagenbetrieb als auch die Mischwasserbehandlung müssen während der Ausführung aufrechterhalten werden. Termine:Der Rahmenterminplan sieht folgende Meilensteine vor:Grundlagenermittlung und Vorplanung: Abschluss: Mai 2023Planungsbeginn: August 2023Baubeginn: Anfang 2025Inbetriebnahme: 2026
Besondere und / oder zusätzliche Leistungen.
Stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.