Sicherheitsdienstleistungen JMU 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000317
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sanderring 2
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hüber, Heike
E-Mail:
Telefon: +49 931/31-80589
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen JMU 2023
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – Sicherheitsdienstleistungen am
1. Campus Hubland Süd (Los 1)
2. Campus Hubland Nord (Los 2)
3. Campus Röntgenring und Klinikstraße (Los 3)
der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens (nachfolgend „Sicherheitsdienstleistungen“ genannt).
Campus Hubland Süd
Würzburg
Campus Hubland Süd
Campus Hubland Nord
Würzburg
Campus Hubland Nord
Röntgenring und Klinikstraße
Würzburg
Röntgenring und Klinikstraße
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
- Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
- Nennung Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
- Erklärung des Bieters, die ILO-Kernarbeitsnormen (Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) einzuhalten. Die Normen sind online abrufbar unter http://www.ilo.org
- Erklärung Organisation: Der Auftragnehmer verfügt über einen klar umrissenen Aufbau der Unternehmensführung, der erkennen lässt, dass er auf dieErbringung von Sicherheitsdienstleistungen gerichtet ist.Der Auftragnehmer hat eigens für die Führung, d.h. den Einsatz des Personals zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, eine entsprechende Organisationseinheit in Form einer Objektleitung entsprechend Ziffer 7.2 der Vertragsunterlage C1 strukturiert
- Gewerbeerlaubnis nach § 34 a der Gewerbeordnung
- Nicht-Anwendung Technologien von L. Ron Hubbard
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
E-Mail:
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift: Sanderring 2
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: