2022-1003265_Flughafen München_Acquiring, Netzbetrieb und PSP Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003265
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Ort: München
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH - Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003265_Flughafen München_Acquiring, Netzbetrieb und PSP
Payment-Service-Provider und Acquiring-Dienstleistungen im Bereich E-Commerce und Point-of-Sale für die gesamten Geschäftsbereiche des Flughafens München.
Der Auftragnehmer soll unter anderem Dienstleistungen in den Bereichen Netzbetrieb, Acquiring, Zahlungsabwicklung, Wartung, Support und Bereitstellung von Infrastruktur erbringen.
Los 1:Allresto & eurotrade - E-Commerce & Point-of-Sale
Los 2: Flughafen München GmbH - Point-of-Sale
Parken, Lounges, Besucherpark und Sonstiges
Los 3: Flughafen München GmbH - E-Commerce
Parken, Lounges, Besucherplattform und Sonstiges
Los 4: Flughafen München GmbH - Point-of-Sale -
Parkierung Schranke
Allresto & eurotrade | E-Commerce & Point-of-Sale
Flughafen München
Payment-Service-Provider und Acquiring-Dienstleistungen im Bereich E-Commerce und Point-of-Sale für Allresto und eurotrade.
Netzbetrieb, Acquiring, Zahlungsabwickung und Wartung werden nur gesamtheitlich an einen Dienstleister vergeben.
Besonderheit:
Im Los 1 bestehen erhebliche Anforderungen an die bestehende Infrastruktur (Kassensysteme und Terminals) sowie im Bereich Gutschriften und Mehrwertsteuerrückerstattung, welche in anderen Losen nicht enthalten sind.
Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr
Optionale Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr
Flughafen München GmbH - Point-of-Sale Parken, Lounges, Besucherpark und Sonstiges
Flughafen München
Payment-Service-Provider und Acquiring-Dienstleistungen im Bereich Point-of-Sale für FMG.
Netzbetrieb, Acquiring, Zahlungsabwickung und Wartung werden nur gesamtheitlich an einen Dienstleister vergeben.
Besonderheit:
Im Los 2 bestehen erhebliche Anforderungen an die bestehende Infrastruktur (Kassensysteme und Terminals) im Bereich Parkierung, welche in anderen Losen nicht enthalten sind.
Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr
Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr
Flughafen München GmbH - E-Commerce Parken, Lounges, Besucherplattform und Sonstiges
Flughafen München
Payment-Service-Provider und Acquiring-Dienstleistungen im Bereich E-Commerce für FMG.
Acquiring, Zahlungsabwicklung und Bereitstellung von Check-out-Formularen werden nur gesamtheitlich an einen Dienstleister vergeben.
Besonderheit:
Im Los 3 bestehen erhebliche Anforderungen an die Abwicklung von E-Commerce-Zahlungen (inkl. Bereitstellung von Check-out-Formularen), welche in anderen Losen nicht enthalten sind.
Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr
Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr
FMG Point-of-Sale - Parkierung Schranke
Flughafen München
Payment-Service-Provider und Acquiring-Dienstleistungen im Bereich Point-of-Sale für das Bezahlen direkt an der Schranke im Bereich Parkierung.
Netzbetrieb, Acquiring, Zahlungsabwicklung und Wartung werden nur gesamtheitlich an einen Dienstleister vergeben.
Besonderheit:
Im Los 4 bestehen erhebliche Anforderungen an die bestehende Infrastruktur (Kassensysteme und Terminals) im Bereich Parkierung sowie an die Bezahlung ohne PIN-Eingabe direkt an der Schranke, welche in anderen Losen nicht enthalten sind.
Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr
Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ee) dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
ff) dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe) oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Ukraine)) verhängt wurden;
gg) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Lose 1, 2, 3 und 4: Bestätigungen zum Funktionsumfang:
Bestätigung, dass bestimmte Bezahlarten und Funktionen abgewickelt werden können
b) Lose 1, 2, 3 und 4: Bestätigung zu Zertifizierungen und Standards:
Bestätigung, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung verschiedene
Zertifizierungen vorgewiesen bzw. Standards eingehalten werden
c) Lose 1, 2, 3 und 4: Bestätigungen bezüglich Anforderungen zur sicheren Datenübermittlung und -speicherung:
Bestätigung, dass verschiedene IT-Anforderungen erfüllt werden können
d) Lose 1, 2, 3 und 4: Bestätigung zur Anzahl der Arbeitskräfte:
Bestätigung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich mindestens 10 Arbeitskräfte beim Bewerber beschäftigt wurden
e) Lose 1, 2, 3 und 4: Bestätigung zur branchenrelevanten, kontinuierlichen Marktpräsenz:
Bestätigung der branchenrelevanten, kontinuierlichen Marktpräsenz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
f) Lose 1, 2, 3 und 4: Bestätigung zum Transaktionsvolumen:
Bestätigung, dass das durchschnittliche Transaktionsvolumen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 6 Millionen Transaktionen pro Jahr umfasst hat.
Los 4: Bestätigung zum Transaktionsvolumen:
Bestätigung, dass das durchschnittliche Transaktionsvolumen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 4 Millionen Transaktionen pro Jahr umfasst hat.
g) Lose 1, 2, 3 und 4: Bestätigungen bezüglich Verhaltensstandard, internen Strukturen und Verfahrensanweisungen:
Bestätigung zu einem Verhaltensstandard, internen Strukturen und Verfahrensanweisungen
h) Lose 1, 2, 3 und 4: Bestätigung bezüglich Gerichtsbarkeit und anwendbarem Recht:
Bestätigung, dass für alle abgeschlossenen Verträge deutsches Recht und der Gerichtsstand München gilt.
i) Los 1: Angaben zu Referenzprojekten:
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit der Benennung
- der hierbei relevanten Branche
- der hierbei relevanten Bereiche "E-Commerce" und bzw. oder "POS"
- dem Zeitpunkt des Projektstarts
- der hierbei relevanten Zahlarten
Lose 2, 3 und 4: Angaben zu Referenzprojekten:
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit der Benennung
- der hierbei relevanten Branche
- dem Zeitpunkt des Projektstarts
- der hierbei relevanten Zahlarten
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegen-den Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bei gemeinsamer Ausschreibung:
Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren sind:
- Flughafen München GmbH (Lose 2, 3 und 4)
- Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH (Los 1)
- eurotrade Flughafen München Handels-GmbH (Los 2)
Die vorgenannten Auftraggeber werden im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1. 2 bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 11.08.2023 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D68H3
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.