Los 1: Hausmeisterdienste Los 2: Winterdienste Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-004_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8938196262
Fax: +49 89381961714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: Hausmeisterdienste Los 2: Winterdienste
Es ist Ziel dieser Ausschreibung die Leistungen der Hausmeisterdienste und die Leistungen der Winterdienste als Rahmenvertrag auf die Dauer von vier Jahren neu an einen Dienstleister zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung soll längstens bis zum 30.09.2027 geschlossen werden, bzw. endet vorher, beim Erreichen der Maximalauftragssumme (je Los). Es werden folgende Maximalauftragssummen je Los für den gesamt möglichen Auftragszeitraum von 4 Jahren festgelegt. Wenn das unten genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1 Hausmeisterdienste: 1.144.000,00 ? netto
Los 2 Winterdienste: 700.000,00 ? netto
Rahmenverträge der Abteilung Wohnen - Los 1: Hausmeisterdienste
München und Umgebung, Rosen, Freising
Es ist Ziel dieser Ausschreibung die Leistungen der Hausmeisterdienste und die Leistungen der Winterdienste als Rahmenvertrag auf die Dauer von vier Jahren neu an einen Dienstleister zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung soll längstens bis zum 30.09.2027 geschlossen werden, bzw. endet vorher, beim Erreichen der Maximalauftragssumme (je Los). Es werden folgende Maximalauftragssummen je Los für den gesamt möglichen Auftragszeitraum von 4 Jahren festgelegt. Wenn das unten genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1 Hausmeisterdienste: 1.144.000,00 ? netto
Los 2 Winterdienste: 700.000,00 ? netto
Rahmenverträge der Abteilung Wohnen - Los 2: Winterdienste
München und Umgebung, Rosenheim, Freising
Es ist Ziel dieser Ausschreibung die Leistungen der Hausmeisterdienste und die Leistungen der Winterdienste
als Rahmenvertrag auf die Dauer von vier Jahren neu an einen Dienstleister zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung soll längstens bis zum 30.09.2027 geschlossen werden, bzw. endet vorher, beim
Erreichen der Maximalauftragssumme (je Los). Es werden folgende Maximalauftragssummen je Los für den
gesamt möglichen Auftragszeitraum von 4 Jahren festgelegt. Wenn das unten genannte Gesamtkontingent je
Los erreicht ist, endet der Vertrag auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1 Hausmeisterdienste: 1.144.000,00 ? netto
Los 2 Winterdienste: 700.000,00 ? netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenverträge der Abteilung Wohnen Los 1: Hausmeisterdienste
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland