Lieferung eines Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für das THW Ortsverband München Land
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für das THW Ortsverband München Land
Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen, Wechselladefahrzeuges samt Ladekran.
Die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau ist durch eine DIN-gerechte Bauweise zwingend unverzichtbare Montagevoraussetzung.
Das Komplettfahrzeug muss insbesondere den Vorschriften der StVZO, den Regelwerken der UVV und den einschlägigen DIN-/EN- Normen, VDE-Normen, TR BOS, EMVG und EMV-Richtlinien sowie den allgemein anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Fahrgestell für Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für den Katastrophenschutz
München
Lieferung eines fabrikneuen Fahrgestells für den Aufbau eines Wechselladerfahrzeugs mit Ladekran für den Katastrophenschutz im Landkreis München. Benötigt wird ein geländegängiges Diesel-Frontlenker-Fahrgestell mit zwei gelenkten Achsen sowie Allradantrieb. Die Motorausführung ist mind. Euro VI mit Behördenmotor (d.h. unter anderem: Ad-Blue - Fahrzeug darf nicht in Notbetrieb wegen zu geringem Füllstand schalten) mit einer Leistung von mindestens 370 KW und ab 2600 Nm Drehmoment.
Das Fahrzeug wird dem Technischen Hilfswerk Ortsverband München-Land bereitgestellt, weshalb die Farbwahl wie folgt ist:
Fahrerhaus ultramarinblau (RAL 5002), Rahmen schwarz, Stoßfänger und Einstiege weiß (RAL 9010), Detailabstimmung nach Zuschlagserteilung
Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Maßgebende Kriterien für die Wertung der Teilnahmeanträge:
-Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB
-Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
-Bestätigung eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
-Los 1: 1.500.000,00 €
-Los 2: 1.500.000,00 €
-Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführter Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen:
-Los 1: drei Referenzen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des
jeweiligen Ansprechpartners)
-Los 2:drei Referenzen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des
jeweiligen Ansprechpartners)
Sind bei einem Bewerber diese Mindestanforderungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt, wird dieser nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde
München
Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde jeweils mit benötigten Anbauteilen, sowie der Sondersignalanlage, allgemeinem Ausbau für den Katastrophenschutz, Zusatzbeleuchtung, weiteren Rahmenbedingungen und dem Zubehör.
Der Abrollkipper (Hakengerät) muss eine Hub- und Kippkapazität ab 20000 kg aufweisen. Die Geländeeigenschaften/Watfähigkeit des Fahrgestells (LOS 1) dürfen nicht durch den Aufbau oder sonstige oder sonstige zusätzliche Bauteile negativ beeinflusst werden.
Für den Ladekran sind folgende Hubkräfte bei angegebener Auslage mindestens erforderlich:
6500mm -3400Kg
8500mm -2400Kg
16.000mm - 1000Kg
21.000mm - 700Kg
Die Fahrzeugseilwinde muss über die Kranfernsteuerung mit 80kN im Direktzug und zweitem Fixpunkt zum Zweistrangbetrieb mit Nothandbetätigung bedienbar sein.
Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274488
Los 1 und Los 2:
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB
-Erklärung Bezug Russland (Formblatt L127)
-Gewerbeanmeldung
-Berufs-/Handelsregisterauszug,
-Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274488
-Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrages:
Los 1: 1.500.000,00 € (je abgeschlossenes Geschäftsjahr)
Los 2: 1.500.000,00 € (je abgeschlossenes Geschäftsjahr)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274488
-Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des
jeweiligen Ansprechpartners):
Los 1: 3 Referenzen
Los 2: 3 Referenzen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274488
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer